RS Vwgh 1989/6/26 88/15/0065

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Veröffentlicht am 26.06.1989
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L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1 impl;
BAO §9 Abs1 impl;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 72;

Rechtssatz

Behauptet der Geschäftsführer einer GmbH, er habe den finanziellen Ruin der von ihm vertretenen Gesellschaft nicht verschuldet, so ergibt sich daraus noch nicht, daß ihn kein Verschulden an der Entstehung der uneinbringlichen Abgabenschuldigkeiten des Gesellschafters treffe. Es geht nämlich nicht darum, wer den geschäftlichen Mißerfolg des Unternehmens zu vertreten hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150065.X02

Im RIS seit

26.06.1989

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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