Entscheidungen zu § 9 Abs. 1 AO

Verwaltungsgerichtshof

1.453 Dokumente

Entscheidungen 1.441-1.453 von 1.453

RS Vwgh 1987/3/30 86/15/0080

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Mag auch zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen der Verletzung von Vertreterpflichten durch den Geschäftsführer einer GmbH und dem Eintritt der Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung diese teilweise oder zur Gänze einbringlich gewesen sein, so kann aus der nicht rechtzeitigen Wahrnehmung dieser Möglichkeit durch die Abgab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.1987

RS Vwgh 1987/3/30 86/15/0080

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in: AnwBl 1987/9 S 470;
Rechtssatz: Die
Begründung: der Haftung nach § 9 BAO setzt voraus, daß die rückständigen Abgaben uneinbringlich geworden und dies auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Vertreters zurückzuführen ist. Damit ist neben dem Eintritt eines objektiven Schadens und dem Versc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.1987

RS Vwgh 1987/3/30 86/15/0080

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Bei Inanspruchnahme der Haftung des Vertreters einer juristischen Person kommt es nicht darauf an, ob die Abgabenbehörde Exekutionsmaßnahmen zur Hereinbringung der offenen Abgabenforderungen setzt oder gesetzt hat, sondern nur darauf, daß die Abgabenforderungen beim Abgabenpflichtigen uneinbringlich geworden sind und ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.1987

RS Vwgh 1986/12/16 86/14/0077

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Pflicht zur Führung laufender Kassenaufzeichnungen (Kassabücher) zählt zu den von jedem Wirtschaftstreibenden und erst recht von einem Geschäftsführer einer GmbH zu fordernden Grundkenntnissen abgabenrechtlicher Buchführungspflichten und Aufzeichnungespflichten. Unkenntnis bedeutet Fahrlässigkeit und schuldhafte P... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1986

RS Vwgh 1986/12/16 86/14/0077

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde kann einen Haftungspflichtigen zum Nachweis für die Behauptung, er hätte die Beträge, für die er haften soll, wegen Fehlens der Mittel der von ihm vertretenen juristischen Person nicht entrichten können, auffordern, entsprechende Liquiditätsaufstellungen beizubringen. E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1986

RS Vwgh 1986/12/16 86/14/0077

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Eine Haftung nach § 9 Abs 1 BAO und § 80 Abs 1 BAO besteht auch für Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986140077.X04 Im RIS seit 16.12.1986 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1986

RS Vwgh 1986/12/16 86/14/0077

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Buchführungspflichten und Aufzeichnungspflichten kann sich jedenfalls aus dem Blickwinkel des § 9 Abs 1 BAO und § 80 Abs 1 BAO der Zeitpunkt, zu dem die sich als Folge dieser Verstöße ergebenden Abgabennachforderungen zu entrichten waren, nicht erst auf Grund der Bescheide ergeben, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1986

RS Vwgh 1986/9/17 84/13/0198

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1979/03/05 2645/78 1 Stammrechtssatz Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung (Hinweis: Reeger-Stoll, Kommentar zur Bundesabgabenordnung, Seite 51 und die dort angeführte Judikatur) hat derjenige, der eine ihm obliegende Pflicht nicht erfüllt, die
Gründe: darzutun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1986

RS Vwgh 1986/9/17 84/13/0198

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Siehe: 91/13/0037 E VS 18. Oktober 1995 VwSlg 7038 F/1995 RS 7
Rechtssatz: Der Geschäftsführer haftet für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die Mittel, die ihm für die Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft zur Verfügung standen, hiezu nicht ausreichten, es sei denn, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1986

RS Vwgh 1986/9/17 84/13/0198

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Nicht die Schuldlosigkeit des Bf an den schlechten wirtschaftslichen Verhältnissen der GmbH war zu beweisen, sondern die Gleichbehandlung der Abgabenschulden mit anderen Verbindlichkeiten in bezug auf ihre Bezahlung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1984130198.X04 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1986

RS Vwgh 1986/9/17 84/13/0198

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3;
Rechtssatz: Reichen die für Lohnzahlungen zur Verfügung stehenden Mittel nicht auch zur Bedeckung der von ausbezahlten Beträgen einzubehaltenden Lohnsteuer aus, so ergibt sich schon aus der Bestimmung des § 78 Abs 3 EStG die Verpflichtung, einen entsprechend niedrigeren Bet... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1986

TE Vwgh Erkenntnis 1984/10/2 84/14/0027

Laut Gesellschaftsvertrag vom 14. Mai 1980 war der Beschwerdeführer einer der beiden einzelzeichnungs- und einzelvertretungsbefugten Geschäftsführer der A-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im folgenden Text "Ges .m .b .H."), an deren Stammkapital von insgesamt S 100.000,-- er auch mit einer Stammeinlage von S 20.000,-- als Gesellschafter beteiligt war. Zufolge einer Änderung des Gesellschaftsvertrages mit Gesellschafterbeschluss vom 14. Oktober 1980 war der bis dahin zweite ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.10.1984

TE Vwgh Beschluss 1972/11/10 1625/72

Dem Beschwerdeführer wurde gemäß seinem Vorbringen am 29. Juni 1972 zu Handen eines Rechtsfreundes der Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 24. April 1972 zugestellt. Die Frist zur Erhebung der Beschwerde endete daher gemäß dem § 26 Abs. 1 VwGG 1965 am 10. August 1972. Mit dem am 11. Oktober 1972 zur Post gegebenen Schriftsatz stellte der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgerichtshof den Antrag auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 10.11.1972

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