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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Ein für die Haftung iSd § 7 Abs 1 Wr LAO relevantes Verschulden liegt jedenfalls dann vor, wenn sich der Geschäftsführer einer GmbH schon bei der Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere auch den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht (Hinweis E 10.9.1987, 86/13/0148).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989150021.X03Im RIS seit
10.07.1989Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008