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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 21;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1980/06/10 0535/80 4Stammrechtssatz
Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat (Hinweis E 5.3.1979, 2645/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140044.X01Im RIS seit
30.05.1989Zuletzt aktualisiert am
03.12.2014