RS Vwgh 1989/5/30 89/14/0044

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Veröffentlicht am 30.05.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §81 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 21;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1980/06/10 0535/80 4

Stammrechtssatz

Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat (Hinweis E 5.3.1979, 2645/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140044.X01

Im RIS seit

30.05.1989

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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