RS Vwgh 1989/5/30 89/14/0043

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Veröffentlicht am 30.05.1989
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Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1
BAO §81 Abs1
BAO §9 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0535/80 E 10. Juni 1980 VwSlg 5494 F/1980; RS 4

Stammrechtssatz

Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat (Hinweis E 5.3.1979, 2645/78).

Schlagworte

Mantelzession

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140043.X01

Im RIS seit

21.07.2022

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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