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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §80 Abs1 impl;Rechtssatz
Bringt der Geschäftsführer einer GmbH im Verwaltungsverfahren nichts vor, wodurch der Nachweis erbracht werden könnte, daß ihm zur Abgabenentrichtung ausreichende Mittel der Gesellschaft nicht zur Verfügung gestanden sind bzw daß er die Abgabenforderungen bei der Verfügung über die vorhandenen Mittel nicht benachteiligt hat, so darf die Abgabenbehörde nach der stRsp des VwGH auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Geschäftsführers schließen (Hinweis E 30.5.1989, 89/14/0043).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989150021.X02Im RIS seit
10.07.1989Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008