RS Vwgh 1989/7/10 89/15/0021

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Veröffentlicht am 10.07.1989
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1 impl;
BAO §9 Abs1 impl;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Rechtssatz

Bringt der Geschäftsführer einer GmbH im Verwaltungsverfahren nichts vor, wodurch der Nachweis erbracht werden könnte, daß ihm zur Abgabenentrichtung ausreichende Mittel der Gesellschaft nicht zur Verfügung gestanden sind bzw daß er die Abgabenforderungen bei der Verfügung über die vorhandenen Mittel nicht benachteiligt hat, so darf die Abgabenbehörde nach der stRsp des VwGH auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Geschäftsführers schließen (Hinweis E 30.5.1989, 89/14/0043).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989150021.X02

Im RIS seit

10.07.1989

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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