RS Vwgh 1989/5/30 89/14/0043

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.1989
beobachten
merken

Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1
BAO §9 Abs1

Rechtssatz

Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Außerdem hat er darzutun, daß er die Abgabenforderungen bei der Verfügung über die vorhandenen Mittel nicht benachteiligt hat.

Schlagworte

Mantelzession

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140043.X03

Im RIS seit

21.07.2022

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten