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AbgabenverfahrenNorm
BAO §80 Abs1Rechtssatz
Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Außerdem hat er darzutun, daß er die Abgabenforderungen bei der Verfügung über die vorhandenen Mittel nicht benachteiligt hat.
Schlagworte
MantelzessionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140043.X03Im RIS seit
21.07.2022Zuletzt aktualisiert am
21.07.2022