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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 21;Rechtssatz
Hat der Geschäftsführer der GmbH schuldhaft seine Pflicht verletzt, für die Abgabenentrichtung aus den Mitteln der Gesellschaft zu sorgen, so darf die Abgabenbehörde auch davon ausgehen, daß die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140044.X02Im RIS seit
30.05.1989Zuletzt aktualisiert am
03.12.2014