RS Vwgh 1989/5/30 89/14/0044

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Veröffentlicht am 30.05.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 21;

Rechtssatz

Hat der Geschäftsführer der GmbH schuldhaft seine Pflicht verletzt, für die Abgabenentrichtung aus den Mitteln der Gesellschaft zu sorgen, so darf die Abgabenbehörde auch davon ausgehen, daß die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140044.X02

Im RIS seit

30.05.1989

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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