RS Vwgh 1989/6/19 88/15/0089

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Veröffentlicht am 19.06.1989
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L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 impl;
BAO §9 Abs1 impl;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 426;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH ist es Sache des Geschäftsführers einer GmbH, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, dass die Ges die anfallenden Abgaben nicht rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbeh eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf (Hinweis auf E 6.3.1989, 88/15/0063). Diese den Geschäftsführer treffende Mitwirkungspflicht kann jedoch nicht so aufgefasst werden, dass die Abgabenbehörde jedweder Ermittlungspflicht entbunden wäre (Hinweis auf E 23.10.1987, 85/17/0011).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150089.X01

Im RIS seit

19.06.1989

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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