RS Vwgh 1989/6/19 88/15/0089

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Veröffentlicht am 19.06.1989
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 impl;
BAO §9 Abs1 impl;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 426;

Rechtssatz

Wenn der Geschäftsführer einer GmbH in der Zeit nach seiner Bestellung bis zur Beendigung seiner Funktion trotz aller Bemühungen nicht Einsicht in die Geschäftsunterlagen und keinen Zutritt zum Geschäftslokal erhalten konnte und er aus diesen Gründen tatsächlich die Höhe der Abgaben gar nicht ermitteln konnte und ehestens seine Geschäftsführertätigkeit beendet hat, wird ihm keine schuldhafte Pflichtverletzung iSd § 7 Wr LAO (§ 9 BAO) angelastet werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150089.X02

Im RIS seit

19.06.1989

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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