Index
L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §80 Abs1 impl;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 72;Rechtssatz
Den Geschäftsführer einer GmbH trifft ab dem Zeitpunkt, zu dem die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gesellschaft mangels Vermögens abgewiesen wurde, keine schuldhafte Pflichtverletzung iSd § 7 Abs 1 Wr LAO hinsichtlich jener Abgabenforderungen, die ab dem genannten Zeitpunkt fällig geworden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150065.X04Im RIS seit
26.06.1989Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008