RS Vwgh 1989/6/26 88/15/0065

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Veröffentlicht am 26.06.1989
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1 impl;
BAO §9 Abs1 impl;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 72;

Rechtssatz

Für die Inanspruchnahme nach § 7 Abs 1 Wr LAO ist neben dem Eintritt eines objektiven Schadens (Ausfall der Abgabenforderung dem Vertretenen gegenüber) und dem Verschulden des Vertreters Rechtswidrigkeitszusammenhang (Vertretung der Vertreterpflichten führt zur Uneinbringlichkeit) erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150065.X06

Im RIS seit

26.06.1989

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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