Der am 14. August 1971 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in Ried im Innkreis gemeldet. Seit 29. Juni 1999 ist er mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet, wo er studiert und berufstätig ist. Nach seinen Angaben in der Wohnsitzerklärung hält er sich rund 215 Tage im Jahr in Wien und 150 Tage in Ried auf. An der Wiener Adresse sind die 1967 geborene Sabine A. und die 1990 geborene Sophie A. mit Hauptwohnsitz gemeldet. An der Rieder Adresse ist als Mitbewohner Scheu... mehr lesen...
Die 1973 in Salzburg geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist in der Gemeinde des Zweitmitbeteiligten Bürgermeisters (5222 Jeging) mit Hauptwohnsitz gemeldet und verbringt dort ca. 100 bis 150 Tage im Jahr; an der Hauptwohnsitzadresse leben ihre Mutter und großjährigen Brüder. In der Hauptwohnsitzgemeinde leben auch weitere Verwandte. In der Bundeshauptstadt ist die Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz gemeldet und verbringt dort 200 bis 265 Tage im Jahr. Sie ist in Wien... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem angefochtenen Bescheid und den diesen angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Der am 13. September 1967 geborene Betroffene, ledige Gerhard Martin Kranzl ist in Wien mit weiterem Wohnsitz und in Japons mit Hauptwohnsitz gemeldet. Laut Wohnsitzerklärung ist der Betroffene berufstätig und tritt den Weg zum Arbeitsplatz in Wien I von der Wiener Wohnung an. In Wien verbringt er 200 Tage, in Japons 160 Tage. In Japons sind die Eltern ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem dieser angeschlossenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die am 1. Juli 1975 geborene, ledige Betroffene ist in der Gemeinde des Beschwerdeführers (4073 Wilhering) mit Hauptwohnsitz gemeldet. In der Bundeshauptstadt ist sie mit einem weiteren Wohnsitz gemeldet. Die Betroffene ist in Wien berufstätig und tritt den Weg zu ihrer Arbeitsstätte von der Wiener Unterkunft aus an. Sie verbringt rund 80 Tage im Jahr am Hauptwohnsitz; in Wien verbr... mehr lesen...
Die am 10. August 1966 in Lienz geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist in Wien seit 1998 mit weiterem Wohnsitz gemeldet, als Hauptwohnsitz hat sie Heiligenblut bezeichnet. In ihrer Wohnsitzerklärung gab sie an, dass sie berufstätig sei und während des Jahres in Wien ca. 320 Tage und in Heiligenblut ca. 45 Tage verbringe, wobei sie den Weg zur Arbeitsstätte in Wien von Wien aus antrete. An ihrer Wiener Adresse wohne sie alleine, in Heiligenblut seien ihre Eltern. Mit dem ang... mehr lesen...
Der 1951 geborene Zweitmitbeteiligte war von 1984 bis Dezember 1998 mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in der Bundeshauptstadt gemeldet. Seither ist Wien nur mehr als weiterer Wohnsitz gemeldet, sein Hauptwohnsitz ist hingegen in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (3571 Gars am Kamp). Der verheiratete Z... mehr lesen...
Der 1968 geborene, ledige Erstmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in A gemeldet, wo er mit seinen Eltern wohnt. In Wien ist er mit weiterem Wohnsitz gemeldet, wo er studiert. Er tritt den Weg zur Studieneinrichtung von seiner Wiener Unterkunft aus an. Seinen Angaben in der Wohnsitzerklärung zufolge hält er sich 140 Tage im Jahr in A und 285 Tage im Jahr in Wien auf. In A sei er Mitglied der Arbeitskreise Ortsentwicklung und Kleindenkmalforschung. Mit dem angefochtenen Bescheid wies di... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem dieser angeschlossenen Bescheid und den vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen aus dem Reklamationsverfahren (insbesondere aus den beiden Wohnsitzerklärungen) ergibt sich folgender Sachverhalt: Der 1955 geborene Zweitmitbeteiligt ist ledig und berufstätig; er tritt den Weg zur Arbeitsstätte in Salzburg von seinem erklärten Nebenwohnsitz in Salzburg aus an. In der Wohnsitzerklärung vom 24. Mai 2001 hat er angegeben, dass er sich 200 Tage des Jahres in ... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angeschlossenen angefochtenen Bescheid sowie den diesem angeschlossenen Unterlagen ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der im Jahre 1949 in Sankt Pantaleon (Braunau am Inn) geborene verheiratete Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz an seinem Geburtsort gemeldet; dort verbringt er mit seiner Gattin und seinem 1983 geborenen Sohn die Hälfte des Jahres in seinem 450 m2 großen Wohnhaus mit Garten. In Salzburg ist er mit weiterem Wohnsitz gemeldet. ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem dieser angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der ledige, betroffene Dipl. Ing. Bernd Dieter Lang ist in der Gemeinde des Beschwerdeführers (7422 Riedlingsdorf) mit Hauptwohnsitz gemeldet und verbringt dort 100 Tage im Jahr; an der Hauptwohnsitzadresse leben auch seine Eltern und sein Bruder. In der Bundeshauptstadt ist der Betroffene mit einem weiteren Wohnsitz gemeldet und verbringt dort 265 Tage im Jahr. Er ist... mehr lesen...
Die am 30. September 1970 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in Oberneukirchen, dem Wohnsitz ihrer Eltern, gemeldet. In Wien ist die Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz gemeldet. Sie studiert in Wien und tritt den Weg zum Studienplatz in Wien von der Wiener Unterkunft aus an. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters auf Aufhebung des Hauptwohnsitzes der Zweitmitbeteiligten an ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters auf Aufhebung des Hauptwohnsitzes der Zweitmitbeteiligten in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters ab. Die belangte Behörde stellte fest, dass die (laut Beschwerde 1978 geborene) Zweitmitbeteiligte in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters mit Nebenwohnsitz gemeldet ist, in der Gemeinde des Erstmitbeteiligten mit Hauptwohnsitz. Am Nebenwohnsitz verbringe... mehr lesen...
Die am 14. Oktober 1971 geborene, verheiratete Zweitmitbeteiligte ist in Wien mit weiterem Wohnsitz gemeldet; Paternion hat sie als Hauptwohnsitz bezeichnet. In ihrer Wohnsitzerklärung gab sie an, dass sie in Wien berufstätig sei und während des Jahres dort ca. 180 Tage, an ihrem Hauptwohnsitz hingegen ca. 185 Tage verbringe. Den Weg zu ihrer Arbeitsstätte trete sie von Wien aus an. In Wien sei ihr hier mit Hauptwohnsitz gemeldeter Ehegatte Mitbewohner. An ihrem Wohnsitz in Paternion ... mehr lesen...
Der am 19. Arpil 1976 in Oberwart geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit Geburt mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters gemeldet. Seit 4. April 2001 ist er mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet. In seiner Wohnsitzerklärung gab der Zweitmitbeteiligte an, in Güttenbach 150 Tage des Jahres zu verbringen, er wohne dort mit seinen Eltern und seiner Schwester. Zum Nebenwohnsitz führt er keine Tagesanzahl an; er sei in Wien berufstätig und trete de... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid sowie den diesem angeschlossenen Unterlagen ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der im Jahre 1960 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (Innsbruck) mit Hauptwohnsitz gemeldet; er wohnt dort gemeinsam mit seiner Mutter rd. 140 Tage im Jahr. In Salzburg ist er mit einem weiteren Wohnsitz gemeldet. Hier ist er berufstätig und tritt den Weg zur Arbeitsstätte von seiner Salzb... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem dieser angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der ledige, betroffene Rainer Mittl ist in der Gemeinde des Beschwerdeführers (7522 Strem) mit Hauptwohnsitz gemeldet und verbringt dort 80 Tage im Jahr; an der Hauptwohnsitzadresse leben auch seine Eltern und seine Schwestern. In der Bundeshauptstadt ist der Betroffene mit einem weiteren Wohnsitz gemeldet und verbringt dort 285 Tage im Jahr. Er ist in Fischamend beruf... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem angefochtenen Bescheid und den diesen angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Der am 9. Februar 1959 geborene Beschwerdeführer ist in Wien mit weiterem Wohnsitz und seit Geburt in Haugschlag mit Hauptwohnsitz gemeldet. Laut Wohnsitzerklärung ist in Wien die Ehefrau mit weiterem Wohnsitz, die 1987 geborene Tochter mit Hauptwohnsitz gemeldet; der Beschwerdeführer ist berufstätig und tritt den Weg zum Arbeitsplatz in Wien IX von der... mehr lesen...
Der am 17. Juni 1944 geborene, verheiratete Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in Oberschützen, in Wien mit weiterem Wohnsitz gemeldet. Der Zweitmitbeteiligte ist in Wien berufstätig. In der Wohnsitzerklärung gab er an, dass er sich 120 Tage im Jahr am Hauptwohnsitz, 168 Tage am Nebenwohnsitz aufhalte. Mitbewohner wurden an keinem Wohnsitz angegeben. Aus der Wohnsitzerklärung geht aber hervor, dass sein 1987 geborenes Kind in Wien XV zur Schule gehe. Mit dem angefochte... mehr lesen...
Die am 16. August 1923 geborene, verwitwete Zweitmitbeteiligte, die in Pension ist, ist seit 1968 in Wien XXI, Jedleseerstraße 66- 94, mit Hauptwohnsitz gemeldet. Seit 1996 ist sie in Klosterneuburg mit weiterem Wohnsitz gemeldet. In ihrer Wohnsitzerklärung, die sie nur unterschrieben, aber nicht selbst ausgefüllt hat, ist unter Hauptwohnsitz der Aufenthalt mit 2 Monaten pro Jahr, in Klosterneuburg (Nebenwohnsitz) mit 10 Monaten angegeben. Gesellschaftliche Aktivitäten sowie Ausgangsp... mehr lesen...
Der am 15. November 1944 geborene, verheiratete Zweitmitbeteiligte ist in Wien mit Hauptwohnsitz gemeldet; Klosterneuburg hat er als Nebenwohnsitz bezeichnet. In seiner Wohnsitzerklärung gab er an, dass er in Wien berufstätig sei und während des Jahres dort ca. 100 Tage und auch in Klosterneuburg 100 Tage verbringe. Den Weg zur Arbeitsstätte in Wien IX trete er von Wien und von Klosterneuburg aus an. In Wien seien seine hier mit Hauptwohnsitz gemeldete 1972 geborene Tochter sowie sein... mehr lesen...
Der am 16. September 1951 in Wien geborene, verheiratete Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in 8241 Thalberg gemeldet, in Wien ist er mit Nebenwohnsitz gemeldet. Laut Wohnsitzerklärung verbringt der Zweitmitbeteiligte in Wien 230 Tage, in Thalberg 130 Tage; in Wien sind die Ehefrau und die 2000 geborene Tochter jeweils mit Hauptwohnsitz gemeldet; der Zweitmitbeteiligte ist in Wien berufstätig und tritt den Weg zum Arbeitsplatz in Wien IX von der Wiener Wohnung an, auch in T... mehr lesen...
Der im Jahre 1954 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist in der Gemeinde des zweitmitbeteiligten Bürgermeisters (Japons) seit 1991 mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet, in Wien ist er seit 1989 mit weiterem Wohnsitz gemeldet. (Er war jedoch bereits von 1981 bis 1991 in der Bundeshauptstadt mit Hauptwohnsitz gem... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die im Jahre 1942 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist in der Gemeinde des mitbeteiligten Bürgermeisters (Innsbruck) mit Hauptwohnsitz gemeldet; sie wohnt dort rd. 200 Tage im Jahr. In Salzburg ist sie mit einem weiteren Wohnsitz gemeldet. Dort ist sie berufstätig und tritt den Weg zur Arbeitsstätte von ihrer Salzburg Unterkunft, in der sie ca. 165 Tage im Jahr wohnt, aus... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im E vom 29.1.2002, Zl. 2001/05/0991, einer bestehenden familiären und einer wirtschaftlichen Beziehung (damals ging es um eine Genossenschaftswohnung) ein deutliches Übergewicht gegenüber einem kurzzeitigen Aufenthalt zur Berufsausbildung verliehen. Im Hinb... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Insbesondere ausgehend von den Angaben des Betroffenen in seiner Wohnsitzerklärung über seine Aufenthaltsdauer in Salzburg (100 Tage), die auf Grund seines Ruhestandes sowie des in einer Stellungnahme des Betroffenen hervorgehobenen Umstandes, dass er in Wien seine gehbehinderten Eltern betreue, durchaus pla... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z1;
Rechtssatz: In Inzing (Hauptwohnsitzmeldung der Beschwerdeführerin) wohnten die Eltern der Beschwerdeführerin jedenfalls schon 1960; diese Liegenschaft steht im Eigentum der Eltern. Eine objektive Gesamtschau ergibt, dass die Beschwerdeführerin derzeit keinen "Mittelpunkt der Lebensbeziehungen" in In... mehr lesen...
Die am 16. April 1971 in Linz geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit 1971 in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (Marktgemeinde Wilhering, 4073 Wilhering) mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Seit 11. April 2000 ist sie mit einem weiteren Wohnsitz in Wien gemeldet. Sie studiert dort und tri... mehr lesen...
Die am 30. Juli 1970 geborene, (zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides noch) ledige Zweitmitbeteiligte hat seit 8. Februar 1999 einen weiteren Wohnsitz in Wien; in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgemeisters (Stadtgemeinde Ansfelden) ist sie seit 1978 mit ihrem Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gem... mehr lesen...
Die am 3. März 1962 in Güssing geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in Stegersbach gemeldet. Seit 27. Februar 2000 ist sie in Wien mit weiterem Wohnsitz gemeldet. Die Zweitmitbeteiligte ist in Wien berufstätig. Sie bewohnt am gemeldeten weiteren Wohnsitz in Wien eine Wohnung (nähere Angaben über Größe und Ausstattung der Wohnung fehlen) gemeinsam mit einem 1958 geborenen Lebensgefährten. In der Wohnung in Stegersbach leben als Mitbewohner die Eltern der Zweit... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der mitbeteiligte Bürgermeister der Bundeshauptstadt Wien stellte gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 MeldeG den Antrag auf Einleitung eines Reklamationsverfahrens zwecks Feststellung, ob der gemeldete Hauptwohnsitz der Betroffenen in der Gemeinde des Beschwerdeführers (Landeshauptstadt Linz) zu Recht besteht. Auf Grund der Wohnsitzerklärung stellte die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid fe... mehr lesen...