Der am 14. Februar 1972 in Schladming geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in Stainach gemeldet. Seit 1. Juni 1994 ist der Zweitmitbeteiligte in Wien mit weiterem Wohnsitz gemeldet. Der Zweitmitbeteiligte ist in Wien berufstätig. Er bewohnt am gemeldeten weiteren Wohnsitz in Wien eine Wohnung (nähere Angaben über Größe und Ausstattung der Wohnung fehlen). In der Wohnung in Stainach leben als Mitbewohner die Eltern des Zweitmitbeteiligten und ein Bruder. In se... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der mitbeteiligte Bürgermeister der Bundeshauptstadt Wien stellte gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 MeldeG den Antrag auf Einleitung eines Reklamationsverfahrens zwecks Feststellung, ob der gemeldete Hauptwohnsitz des Betroffenen in der Gemeinde des Beschwerdeführers (9620 Hermagor-Pressegger See) zu Recht besteht. Auf Grund der Wohnsitzerklärung stellte die belangte Behörde im angefochtenen Besc... mehr lesen...
Der am 8. April 1966 in Grieskirchen geborene ledige Zweitmitbeteiligte ist seit 1973 in der Marktgemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (4730 Waizenkirchen) mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Seit März 1997 ist er mit einem weiteren Wohnsitz in Wien gemeldet. Im Zuge des über Antrag des Beschwer... mehr lesen...
Die am 4. Jänner 1971 in Rekawinkel geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Seit Dezember 1998 ist sie in Wien mit weiterem Wohnsitz gemeldet. Die Zweitmitbeteiligte ist in Wien berufstätig, wohnt dort und tritt von ... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der mitbeteiligte Bürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt stellte gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 MeldeG den Antrag auf Einleitung eines Reklamationsverfahrens zwecks Feststellung, ob der gemeldete Hauptwohnsitz der Betroffenen in der Gemeinde des Beschwerdeführers (Stadtgemeinde 9620 Hermagor-Pressegger See) zu Recht besteht. Die belangte Behörde stellte in angefochtenen Bescheid hiezu f... mehr lesen...
Die am 12. Dezember 1968 in Dornbirn geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit Geburt in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (Stadtgemeinde Dornbirn, 6850 Dornbirn) mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Seit 11. Juni 1999 ist sie mit einem weiteren Wohnsitz in Wien gemeldet. Sie studiert dort u... mehr lesen...
Der am 2. Februar 1963 in Bad Hall geborene, verheiratete Zweitmitbeteiligte ist seit Geburt mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in 4540 Pfarrkirchen bei Bad Hall gemeldet. Seit 1994 ist er Hälfteeigentümer einer dort gelegenen Liegenschaft mit einer dazugehörigen Eigentumswohnung im Obergeschoss. Seit 15. Juli 1999 ist... mehr lesen...
Die am 27. Oktober 1953 in Eggenburg geborene, geschiedene Zweitmitbeteiligte ist seit 1974 in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (Stadtgemeinde Eggenburg, 3730 Eggenburg) mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Seit 21. Mai 1982 ist sie mit einem weiteren Wohnsitz in Wien gemeldet. Sie ist dort be... mehr lesen...
Die am 20. August 1972 in Judenburg geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist jedenfalls seit 1994 in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (Gemeinde Pöls) mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Seit 4. Jänner 1999 ist sie mit einem weiteren Wohnsitz in Wien gemeldet. Sie studiert dort und tritt den We... mehr lesen...
Der am 24. April 1973 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit seiner Geburt in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (4150 Berg bei Rohrbach) mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Seit 1993 ist der Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz in Wien gemeldet. In seiner Wiener Mietwohnung ist... mehr lesen...
Die am 9. Oktober 1973 in Linz geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit 1986 in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (Landeshauptstadt Linz) mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Seit 1998 ist sie mit einem weiteren Wohnsitz in Wien gemeldet. Sie studiert dort und tritt den Weg zum Studienplatz... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Reklamationsantrag des Beschwerdeführers mit der wesentlichen Begründung: zurückgewiesen, er habe trotz entsprechender Aufforderung durch die belangte Behörde eine Wohnsitzerklärung (§ 15a MeldeG) betreffend die Zweitmitbeteiligte nicht beigebracht. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften. Dies wird im Wesentlich... mehr lesen...
Die am 2. Oktober 1974 geborene Zweitmitbeteiligte ist seit 13. Dezember 1983 in St. Florian (in der Folge kurz: S), der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters, mit Hauptwohnsitz gemeldet. Sie ist seit 26. Jänner 2000 in Linz mit weiterem Wohnsitz gemeldet. Der beschwerdeführende Bürgermeister hatte in seinem Reklamationsantrag vom 26. Mai 2000 unter anderem vorgebracht, die Zweitmitbeteiligte sei in Linz beschäftigt und halte sich nach eigener Angabe wochentags in Linz a... mehr lesen...
Der am 30. Juli 1972 in Heiden/Schweiz geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit 3. Dezember 1999 mit Hauptwohnsitz in Mogersdorf (politischer Bezirk Jennersdorf) gemeldet. Seit demselben Tag ist der Zweitmitbeteiligte in Wien mit weiterem Wohnsitz gemeldet, zuvor lebte er in der Schweiz. Der Zweitmitbeteiligte ist in Wien berufstätig. Er bewohnt am gemeldeten weiteren Wohnsitz in Wien eine Wohnung (nähere Angaben über Größe und Ausstattung der Wohnung fehlen) gemeinsam mit ei... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der mitbeteiligte Bürgermeister der Bundeshauptstadt Wien stellte gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 MeldeG den Antrag auf Einleitung eines Reklamationsverfahrens zwecks Feststellung, ob der gemeldete Hauptwohnsitz der Betroffenen in der Gemeinde des Beschwerdeführers (Landeshauptstadt Linz) zu Recht besteht. Auf Grund der Wohnsitzerklärung stellte die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid fe... mehr lesen...
Auf Grund des Vorbringens in der Beschwerde, des vorgelegten angefochtenen Bescheides sowie der weiters vorgelegten Beilagen geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der am 4. September 1973 geborene, ledige Betroffene (H.G.) ist - der Aktenlage zufolge offenbar seit Geburt - in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters, Nüziders (kurz: N), mit Hauptwohnsitz gemeldet. Seit 2. Oktober 2000 ist er mit weiterem Wohnsitz in Klagenfurt gemeldet, wo er s... mehr lesen...
Der am 26. Februar 1974 in Klagenfurt geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit 26. Februar 1974 in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (Stadtgemeinde Völkermarkt, 9100 Völkermarkt) mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Seit 11. Oktober 1996 ist er mit einem weiteren Wohnsitz in Wien gemeldet. ... mehr lesen...
Der am 7. September 1974 in Brixlegg geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit seiner Geburt in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (Gemeinde Stumm) mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Seit 1997 ist er mit einem weiteren Wohnsitz in Wien gemeldet. Er studiert dort und tritt den Weg zum Studie... mehr lesen...
Die am 31. Jänner 1975 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist jedenfalls seit 3. September 1990 mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters, Amstetten (kurz: A), gemeldet. Sie ist seit 7. Oktober 1999 mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet, wo sie berufstätig ist. In seinem Reklamationsantrag hatte der mitbeteiligte Bürgermeister unter anderem vorgebracht, die Zweitmitbeteiligte wohne in Wien gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten. In ihrer Wohnsitz... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der mitbeteiligte Bürgermeister der Bundeshauptstadt Wien stellte gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 MeldeG den Antrag auf Einleitung eines Reklamationsverfahrens zwecks Feststellung, ob der gemeldete Hauptwohnsitz des Betroffenen in der Gemeinde des Beschwerdeführers (9620 Hermagor-Pressegger See) zu Recht besteht. Auf Grund der Wohnsitzerklärung stellte die belangte Behörde im angefochtenen Besc... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen der Beschwerde und den vorgelegten Beilagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Der am 20. Mai 1967 geborene, ledige Betroffene (Dr. H.T.) ist mit Hauptwohnsitz in Dornbirn, der Gemeinde des Beschwerdeführers, gemeldet. Seit 20. März 1997 ist er in Wien mit weiterem Wohnsitz gemeldet, wo er berufstätig ist. In seiner Wohnsitzerklärung vom 7. Mai 2001 gab der Betroffene an, er halte sich rund 45 Tage im Jahr in Dornbirn, hingegen rund 320 Tage im Jahr in Wie... mehr lesen...
Die am 14. September 1973 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist in Ternitz mit Hauptwohnsitz gemeldet. Seit 5. Februar 1999 ist sie mit einem weiteren Wohnsitz in Wien gemeldet. Sie studiert dort und tritt den Weg zum Studienplatz überwiegend von der Wiener Wohnung aus an. Im Zuge des vom beschwerdeführenden Bürgermeister eingeleiteten Reklamationsverfahrens gab die Zweitmitbeteiligte über Aufforderung der belangten Behörde im Erhebungsblatt zur Feststellung des Hauptwohns... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der mitbeteiligte Bürgermeister der Bundeshauptstadt Wien stellte gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 MeldeG den Antrag auf Einleitung eines Reklamationsverfahrens zwecks Feststellung, ob der gemeldete Hauptwohnsitz der Betroffenen in der Gemeinde des Beschwerdeführers (9620 Hermagor-Pressegger See) zu Recht besteht. Auf Grund der Wohnsitzerklärung stellte die belangte Behörde im angefochtenen Besc... mehr lesen...
Die am 5. Juni 1969 in Güssing geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit Geburt in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (Gemeinde Bocksdorf, 7551 Bocksdorf) mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Seit 19. Jänner 2000 ist die Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz in Wien gemeldet. Sie ist... mehr lesen...
Der am 16. Jänner 1976 in Klagenfurt geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (Landeshauptstadt Klagenfurt, 9010 Klagenfurt) mit Hauptwohnsitz gemeldet. Seit 10. Oktober 1994 ist er mit einem weiteren Wohnsitz in Wien gemeldet. Er ist dort berufstätig und tritt den Weg zur Arbeitsstätte grundsätzlich von der Wiener Wohnung aus an, die er mit seiner Schwester bewohnt. Im Zuge des vom beschwerdeführenden Bürgermeister eingeleiteten Re... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der mitbeteiligte Bürgermeister der Bundeshauptstadt Wien stellte gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 MeldeG den Antrag auf Einleitung eines Reklamationsverfahrens zwecks Feststellung, ob der gemeldete Hauptwohnsitz des Betroffenen in der Gemeinde des Beschwerdeführers ( 5661 Rauris) zu Recht besteht. Auf Grund der Wohnsitzerklärung stellte die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid fest, dass ... mehr lesen...
Die am 18. September 1973 in Wels geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit ihrer Geburt in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (Krenglbach) mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Seit 1997 ist die Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz in Wien gemeldet und in der Bundeshauptstadt berufs... mehr lesen...
Die am 8. Februar 1973 in Steindorf geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit ihrer Geburt mit Hauptwohnsitz in Steindorf, Gemeinde Weitensfeld, gemeldet. Seit 23. Juni 1995 ist die Zweitmitbeteiligte in Wien mit weiterem Wohnsitz gemeldet. Die Zweitmitbeteiligte ist in Wien berufstätig. Sie bewohnt am gemeldeten weiteren Wohnsitz in Wien eine Wohnung (nähere Angaben über Größe und Ausstattung der Wohnung fehlen) gemeinsam mit einem 1972 geborenen Lebensgefährten, der in Wien ... mehr lesen...
Der am 17. April 1975 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit 2000 mit einem weiteren Wohnsitz in Wien gemeldet; Schiltern, Gemeinde Langenlois, hat er als Hauptwohnsitz bezeichnet. In seiner Wohnsitzerklärung gab er an, dass er sich 150 Tage im Jahr in Schiltern, 215 Tage in Wien aufhalte. Er machte weder an seiner Wiener Adresse noch an seiner Adresse in Schiltern Mitbewohner namhaft. Weiters gab er an, dass er den Weg zu seiner Arbeitsstätte in Wien von seiner Wiener Adresse a... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens dem Antrag des mitbeteiligten Bürgermeisters stattgegeben, der Hauptwohnsitz der Betroffenen in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters aufgehoben und ihr aufgetragen, die erforderliche Meldung bei der für ihren nunmehrigen Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde vorzunehmen. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mitwirkung im besonderen Maße v... mehr lesen...