Am 11. Oktober 2005 stellte der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Eferding den Antrag, ihm auf Grund seines "ausländischen Nicht-EU-Führerscheines" und unter der Angabe, dass er seinen Hauptwohnsitz in H an einer näher bezeichneten Adresse habe, den Antrag, ihm die österreichische Lenkberechtigung für die Klasse B zu erteilen. Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde dieser Antrag abgewiesen. Zur Begründung: führte die belangte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Melderecht90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §23 Abs3 Z1;FSG 1997 §23 Abs3 Z2;FSG 1997 §23 Abs3;FSG 1997 §5 Abs1;FSG 1997 §5 Abs2;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: In § 23 Abs. 3 FSG 1997 findet sich keine Begriffsbestimmung des "Hauptwohnsitzes"; in § 23 Abs. 3 Z. 1 wird jedoch zum Begriff des Hauptwohnsitzes auf § 5 Abs. 2 (dritter... mehr lesen...
Nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid ist die 1928 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte in der Gemeinde des Beschwerdeführers mit Nebenwohnsitz gemeldet. Sie ist mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des mitbeteiligten Bürgermeisters gemeldet. Sie verbringt 336 Tage im Jahr am Nebenwohnsitz und 29 Tage am Hauptwohnsitz. Mitbewohner werden an keiner der beiden Adressen angegeben. Die Zweitmitbeteiligte ist Ordensschwester und am Nebenwohnsitz tätig. Angaben über die Erwerbs... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Bei der betroffenen Zweitmitbeteiligten, die Angehörige der Kongregation der Benediktinerinnen vom unbefleckten Herzen Mariens mit dem Sitz in der Marktgemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters ist, treten die in § 1 Abs. 8 MeldeG beispielsweise aufgezählten Bestimmungskriterien für die Fests... mehr lesen...
Die am 12. Juli 1974 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des mitbeteiligten Bürgermeisters, Natternbach (kurz: N), Bezirk Grieskirchen, gemeldet, mit weiterem Wohnsitz hingegen in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters, Schlüßlberg, ebenfalls Bezirk Grießkirchen. Mit Beschluss des zuständigen Pflegschaftsgerichtes vom 21. Oktober 1998 wurde ihre Mutter Franziska Pühringer zu ihrer Sachwalterin gemäß § 273 ABGB mit folgendem Wirkungskr... mehr lesen...
Der am 4. Juli 1977 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des mitbeteiligten Bürgermeisters, Wippenham (kurz: W), Bezirk Ried im Innkreis, gemeldet, mit weiterem Wohnsitz hingegen in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters, Schlüßlberg, Bezirk Grießkirchen. In seinem Reklamationsantrag vom 3. Juli 2001 gab der Beschwerdeführer an, der Zweitmitbeteiligte sei seit 12. Juli 2000 in der "Reha-Einrichtung" Schlüßlberg beschäftigt und dor... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/05/1497 E 18. Februar 2003 RS 2 Stammrechtssatz Die Frage, ob bei Personen, die in Krankenanstalten oder auch Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen untergebracht sind, ein Mittelpunkt der Lebensbeziehungen in dieser Krankenanstalt (bzw. Pflegeheim udgl.)... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Frage, ob bei Personen, die in Krankenanstalten oder auch Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen untergebracht sind, ein Mittelpunkt der Lebensbeziehungen in dieser Krankenanstalt (bzw. Pflegeheim udgl.) zu bejahen und ein solcher Mittelpunkt am bisherigen Hauptwohnsitz zu verneinen (oder ebenfalls zu bejahen) ist, ist letztlich nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (zur Frage des Hauptwohnsitzes bei Unterbringung einer Person in einem Caritas- bzw. Alte... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Ob die Mitbeteiligte in S. einen Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen hat, ist nach den objektiven Kriterien des § 1 Abs. 8 MeldeG 1991 zu beurteilen. In diesem Zusammenhang kommt es aber nicht darauf an, ob ein Erfolg des Reklamationsantrages für die Sachwalterin der Mitbeteiligten praktische Probleme zur Fol... mehr lesen...
Die 1920 geborene, verwitwete Zweitmitbeteiligte gab in ihrer Wohnsitzerklärung an, dass sie sich am behaupteten Hauptwohnsitz in Altmünster 100 Tage des Jahres, am weiteren Wohnsitz in Salzburg 260 Tage des Jahres aufhalte. Am Hauptwohnsitz sei ihr Sohn, dort gemeldet mit Nebenwohnsitz, Mitbewohner, am Nebenwohnsitz gebe es keine Mitbewohner. In ihrer Stellungnahme im Reklamationsverfahren führte sie aus, dass sie seit 1938 in der Hauptwohnsitzgemeinde Altmünster lebe und dort 1... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid werden auf Grundlage der Wohnsitzerklärung der betroffenen zweitbeschwerdeführenden Partei folgende, von den Beschwerdeführern nicht bekämpfte Feststellungen getroffen: Die am 28. Juli 1959 geborene, verheiratete (nicht berufstätige) Zweitbeschwerdeführerin ist seit 1992 in der Gemeinde des erstbeschwerdeführenden Bürgermeisters (Marktgemeinde 2440 Reisenberg, Niederösterreich; ca. 30 Straßen-km von Wien entfernt) mit Hauptwohnsitz gemeldet. Sie ver... mehr lesen...
Der 1944 geborene, verheiratete Zweitmitbeteiligte ist in Wien mit Hauptwohnsitz, in Salzburg mit Nebenwohnsitz gemeldet. In seiner Wohnsitzerklärung gab er die Aufenthaltsdauer in Wien mit 200 Tagen des Jahres, in Salzburg mit 165 Tagen des Jahres an. In der Wiener Wohnung gibt es keine Mitbewohner, Mitbewohnerin in der Salzburger Wohnung ist seine dort mit Hauptwohnsitz gemeldete Ehegattin. Den Weg zur Arbeitsstätte in Wien trete er von der Wiener Wohnung aus an. Er gab ausdrücklich... mehr lesen...
Der am 13. Jänner 1946 geborene, geschiedene Zweitmitbeteiligte ist in der Gemeinde des mitbeteiligten Bürgermeisters (7542 Gerersdorf-Sulz, Burgenland) mit Hauptwohnsitz seit 1987 gemeldet; er wohnt dort rund 120 Tage im Jahr. In Wien ist er mit einem weiteren Wohnsitz gemeldet. Dort ist er berufstätig und tritt den Weg zur Arbeitsstätte von seiner Wiener Unterkunft, in der er ca. 240 Tage im Jahr verbringt, aus an. In der Hauptwohnsitzgemeinde besitzt der Zweitmitbeteiligte ei... mehr lesen...
Die am 13. September 1976 geborene ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters gemeldet. Nach ihren Angaben in der Wohnsitzerklärung wohnt sie dort rund 130 Tage im Jahr mit ihrer Mutter und den bereits volljährigen Geschwistern. In der rund 31 Straßenkilometer entfernten Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters ist die Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz gemeldet. Sie wohnt dort 235 Tage im Jahr mit ihre... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid werden auf Grundlage der Wohnsitzerklärung des Betroffenen Ewald K. folgende, vom Beschwerdeführer nicht bekämpfte Feststellungen getroffen: Der am 9. Juli 1963 geborene, geschiedene Betroffene Ewald K. ist in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters (Gemeinde 7542 Gerersdorf-Sulz, Burgenland; ca. 155 Straßen-km von Wien entfernt, seit 1992 mit Hauptwohnsitz gemeldet. In Wien ist er mit einem weiteren Wohnsitz gemeldet; er ist dort berufs... mehr lesen...
Die am 12. März 1907 geborene, verwitwete Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in Wien gemeldet. In Klosterneuburg, wo sie in einem Caritasheim wohnt, ist sie mit weiterem Wohnsitz gemeldet. In ihrer Wohnsitzerklärung gab sie an, dass sie sich an keinem Tag im Jahr am Hauptwohnsitz, jedoch 365 Tage am Nebenwohnsitz aufhalte. In einer Stellungnahme vom 12. Dezember 2001 gab sie an, ihr Hauptwohnsitz sei und bleibe Wien. Sie betrachte ihren Aufenthalt im Caritas Haus als v... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass die Betroffene ihre Bankverbindung in ihrer Heimatgemeinde hat, den Sonntagsgottesdienst weiterhin dort besucht und sich der Arzt ihres Vertrauens ebenfalls dort befindet, ist kein entscheidungsrelevantes Kriterium i.S. des § 1 Abs 8 Meldegesetz. European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Sog. "Wochenpendler", die eine Unterkunft (Wohnung) am Ort oder in der näheren Umgebung des Arbeitsplatzes als weiteren Wohnsitz nehmen, haben damit keinen Hauptwohnsitz begründet (Hinweis E 13.11.2001, 2001/05/0945). Dem Umstand, dass der in Wien berufstätige Wochenpendler dort auch Unterkunft nimmt, kommt im B... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Die 42-jährige Betroffene verbringt einen großen Teil des Jahres in einem Einfamilienhaus in der Hauptwohnsitzgemeinde, wo auch ihre minderjährigen Kinder und ihr Ehemann leben. Der familiäre Schwerpunkt und die mit dem Einfamilienwohnhaus und dem Grundstückskauf geschaffene Kapitalbindung in der Hauptwohnsitzge... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Die 95-jährige Betroffene verbringt in der Gemeinde, in der sie mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, keinen Tag des Jahres, während sie ganzjährig (365 Tage) in einem Caritasheim in der Gemeinde, in der sie mit weiterem Wohnsitz gemeldet ist, lebt. Bei der im Reklamationsverfahren gebotenen Betrachtungsweise sind die... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Wesentliche Entscheidungskriterien des § 1 Abs. 8 Meldegesetz (wie Arbeitsstätte oder Ähnliches) finden bei verwitweten Pensionisten keine Anwendung; als gewichtigstes Zuordnungskriterium verbleibt die Aufenthaltsdauer, wobei wohl zu berücksichtigen ist, dass eine so häufige Ortsveränderung wie bei Berufstätigke... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Das Meldegesetz bietet keinen Anhaltspunkt, auf den Umstand Bedacht zu nehmen, dass der Betroffene in Wien geboren ist und seither in Wien lebt. Dem Umstand allein, dass seine Mutter in Wien lebt, kommt deshalb keine Relevanz zu, weil seine Mutter nicht Mitbewohnerin ist und allfällige Betreuungstätigkeiten nich... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Wohl hat der VwGH im E 13.11.2001, 2001/05/0945, ausgeführt, dass sog. "Wochenpendler", die eine Unterkunft (Wohnung) am Ort oder in der näheren Umgebung des Arbeitsplatzes als weiteren Wohnsitz nehmen, damit keinen Hauptwohnsitz begründet haben. Das Kriterium "nur aus beruflichen Gründen" kann aber hier nicht v... mehr lesen...
Auf Grund des Vorbringens in der Beschwerde, des vorgelegten, angefochtenen Bescheides sowie der weiters vorgelegten Beilagen geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die 1957 geborene Betroffene, M.B., ist mit Hauptwohnsitz in Deutsch-Griffen, der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters, und mit weiterem Wohnsitz in der Gemeinde des mitbeteiligten Bürgermeisters, Albeck, gemeldet. In ihrer Wohnsitzerklärung vom 17. Mai 2001 gab die Betroff... mehr lesen...
Die im März 1936 geborene, verheiratete Zweitmitbeteiligte ist seit 27. April 2001 in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters, Poysdorf (kurz: P), mit Hauptwohnsitz gemeldet. Sie ist seit 18. Mai 2001 mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet. Sie war an dieser Anschrift in Wien mit Hauptwohnsitz vom 7. Mai 1985 bis 27. April 2001, und an einer anderen Anschrift in Wien mit Hauptwohnsitz vom 10. Oktober 1973 bis 7. Mai 1985 gemeldet. In ihrer Wohnsitzerklärung vom 21. Jun... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem dieser angeschlossenen Bescheid und den vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen aus dem Reklamationsverfahren ergibt sich folgender Sachverhalt: Der am 24. Mai 1927 geborene Betroffene ist Pensionist. Nach den Angaben in der Wohnsitzerklärung verbringt er an dem von ihm angegebenen Hauptwohnsitz in Lafnitz 120 Tage des Jahres, am weiteren Wohnsitz in Wien 245 Tage. In der Wohnung in Lafnitz sind sein 1956 geborener Sohn, die 1963 geborene Schwiegertoch... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;MRK Art8;
Rechtssatz: Angesichts des Umstandes, dass der Ehemann und die Kinder der Betroffenen (darunter zwei schulpflichtige Kinder) in (der benachbarten Gemeinde) A. wohnen und dort ihren Hauptwohnsitz haben (was auch unbestritten ist), ist im Sinne des hg. Erke... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MRK Art8;
Rechtssatz: Bei einem Pensionisten liegen die Kriterien Arbeitsplatz oder Ausbildungsstätte (§ 1 Abs. 8 MeldeG in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 28/2001) nicht vor, weshalb der angegebenen Aufenthaltsdauer eine besondere Bedeutung zukommt. Der aktuelle familiäre Bezug in Wien ... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall ist (anders als im Fall zu E 13.11.2001, 2001/05/0941) nur ein Ehegatte, nämlich die Betroffene, in Pension, ihr Ehemann ist hingegen (offenbar in Wien) berufstätig. Weiters pflegt die Betroffene in P ihre betagte Schwiegermutter, wodurch sich insgesamt ei... mehr lesen...
Die am 27. November 1959 in Zwettl geborene, verheiratete Zweitmitbeteiligte ist seit 2000 mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet, zuvor war sie seit 1983 in Wien mit Hauptwohnsitz gemeldet. Die Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters hat sie als Hauptwohnsitz bezeichnet. In ihrer Wohnsitzerklärung gab die Zweitmitbeteiligte an, sie sei berufstätig und verbringe jeweils 150 Tage des Jahres in Wien und in Schweiggers. Mitbewohner an ihrer Wiener Anschrift seien ihr Gatte (Nebenw... mehr lesen...