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41/02 MelderechtNorm
MeldeG 1991 §1 Abs7;Rechtssatz
Ob die Mitbeteiligte in S. einen Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen hat, ist nach den objektiven Kriterien des § 1 Abs. 8 MeldeG 1991 zu beurteilen. In diesem Zusammenhang kommt es aber nicht darauf an, ob ein Erfolg des Reklamationsantrages für die Sachwalterin der Mitbeteiligten praktische Probleme zur Folge hätte, weil das Gesetz darauf nicht abstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002051497.X03Im RIS seit
18.06.2003Zuletzt aktualisiert am
28.04.2009