Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass die Betroffene in Wien eine Familie mit zwei schulpflichtigen Kindern hat, verbunden mit einer Berufstätigkeit in Wien, bewirkt, dass dadurch eine derartige Gebundenheit an Wien vorliegt, dass einem anderen Wohnsitz ein Mittelpunktcharakter nicht zugebilligt w... mehr lesen...
Die am 22. Februar 1970 in Kitzbühel geborene, geschiedene Betroffene M.G. ist mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des Beschwerdeführers gemeldet. Seit 5. März 1999 ist sie in Kitzbühel mit weiterem Wohnsitz gemeldet. Die Betroffene ist in Kitzbühel berufstätig, wohnt dort und tritt von dort den Weg zur Arbeitsstätte an. In ihrer Wohnsitzerklärung gab sie an, dass sie sich ca. 315 Tage im Jahr in Kitzbühel und ca. 50 Tage im Jahr in Reith aufhalte. In einer weiteren Stellungnahme f... mehr lesen...
Der am 6. September 1943 in Wien geborene verheiratete Zweitmitbeteiligte hatte von Oktober 1973 bis 17. April 1999 seinen Hauptwohnsitz in Wien. Mit Kaufvertrag vom 9. Dezember 1998 haben der Zweitmitbeteiligte und seine 1954 geborene Ehegattin um S 1,000.000.- ein Wohnhaus in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (Gaal) erworben. Schon vor mehr als einem Jahrzehnt hatte der Zweitmitbeteiligte in dieser Gemeinde eine Mühle gepachtet und ab diesem Zeitpunkt den Großt... mehr lesen...
Die am 12. September 1972 in Wolfsberg geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit 20. Juli 1999 mit Hauptwohnsitz in ihrer Geburtsstadt gemeldet (die KG St. Stefan gehört zur Stadtgemeinde Wolfsberg); ein weiterer aktueller Wohnsitz besteht seit demselben Tag in 1050 Wien, Bräuhausgasse 17. In der Wohnsitzerklärung (§ 15a Abs. 1 MeldeG) gab die Zweitmitbeteiligte an, sie verbringe in Wien etwa 160 und in St. Stefan 205 Tage im Jahr. Weiters gab sie ihren 1969 geborenen Lebensge... mehr lesen...
Der am 5. Oktober 1952 in Gams geborene, derzeit geschiedene Zweitmitbeteiligte hatte von September 1977 bis 28. März 1999 seinen Hauptwohnsitz in Wien. Seit 28. März 1999 ist er mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (Frauental a. d. L.) gemeldet; ein weiterer aktueller Wohnsitz besteht seit 12. April 1999 in 1090 Wien, Pramergasse 3. Im Zuge des über Antrag des Beschwerdeführers eingeleiteten Ermittlungsverfahrens gab der Zweitmitbetei... mehr lesen...
Der am 28. Dezember 1965 geborene, verheiratete Zweitmitbeteiligte ist seit seiner Geburt mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (Windhaag bei Perg) gemeldet. Seit 1. März 1999 ist er mit einem weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet. Im Zuge des über Antrag des Beschwe... mehr lesen...
Die am xxx in W geborene, verheiratete Zweitmitbeteiligte hat seit 1. Oktober 1996 ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters gemeldet. Seit 27. April 1999 besteht ein "weiterer aktueller Wohnsitz" in W. Von 1979 bis 1. Oktober 1996 war sie mit Hauptwohnsitz in W, jedoch nicht in der nunmehr angegebenen Unterkunft, gemeldet. Im Zuge des über Antrag des Beschwerdeführers eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wurde von der Zweitmitbeteiligten über Aufforderu... mehr lesen...
Der am 19. April 1973 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters, Lendorf (kurz: L), Bezirk Spittal an der Drau, gemeldet. Seit 1. Oktober 1999 ist er mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet. In seiner Stellungnahme an die belangte Behörde vom 15. Mai 2001 (es handelt sich um ein formularmäßiges Erhebungsblatt zur Feststellung des Hauptwohnsitzes) gab er an, er sei in Wien berufstätig und trete den Weg zur A... mehr lesen...
Der am 16. Oktober 1938 in Wien geborene verheiratete Zweitmitbeteiligte war als Bundesbediensteter in Wien beschäftigt und hatte von 1973 bis 4. März 1999 seinen Hauptwohnsitz in Wien. Seit diesem Tag ist er mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (Mauterndorf) gemeldet; sein ehemaliger Hauptwohnsitz in Wien besteht als weiterer aktueller Wohnsitz. Im Zuge des über Antrag des Beschwerdeführers eingeleiteten Ermittlungsverfahrens gab der ... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Die Berufstätigkeit des Betroffenen in Wien, insbesondere aber die Familie mit zwei schulpflichtigen Kindern schafft eine derartige Gebundenheit an Wien, dass dem Wohnsitz in Windhaag - trotz der dort für seine Mutter zu erbringenden Betreuungsleistungen - ein Mittelpunktchara... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der ledige 28-jährigen Betroffene geht in Wien seiner Berufstätigkeit nach. Er macht soziale und familiäre Beziehungen zu seinem Heimatort (Lendorf, Bezirk Spittal an der Drau) geltend, die in Wien nicht bestünden. Die erforderliche Gesamtbetrachtung verlei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/02 Melderecht
Norm: ABGB §44;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Die 22-jährige Betroffene geht in W (gelegentlich) einer Beschäftigung nach und wohnt in W gemeinsam mit ihrem Ehegatten. Sie macht familiäre Beziehungen zu B. geltend, die in W nicht bestünden. Wohl spielt bei der erfor... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der Betroffene hat seine überwiegenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebensbeziehungen in M. Familiäre Beziehungen bestehen an beiden festgestellten Wohnsitzen. Die in § 1 Abs. 7 MeldeG genannten Lebensbeziehungen zum früheren Hauptwohnsitz Wien bestehen daher nur mehr in untergeordnete... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Die 31-jährige Betroffene geht in Kitzbühel einer Beschäftigung nach, und ihr Weg geht vom dortigen Wohnsitz aus zur Arbeitsstätte. Dass die Wohnsitznahme in Kitzbühel ausschließlich berufsbedingt erfolgt wäre, erscheint bei zwei unmittelbar benachbarten Ge... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der Betroffene ist zwar in Wien berufstätig und wohnt dort mit seiner Ehegattin, sodass die Mittelpunktqualität von Wien außer Zweifel steht. Seine berufliche Tätigkeit ist jedoch nicht auf Wien konzentriert, vielmehr betreut er Kunden in der Oststeiermark,... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Die 30-jährige, ledige Betroffene geht in Wien einer Berufstätigkeit nach. Die erforderliche Gesamtbetrachtung verleiht der beruflichen Lebensbeziehung ein deutliches Übergewicht. Demgegenüber tritt bei der im Reklamationsverfahren gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der nunmehr 49-jährige Betroffene geht in Wien einer Beschäftigung nach und wohnt in Wien in der Mietwohnung seiner Lebensgefährtin, deren Hauptwohnsitz in Wien ist. Er hat in der Mietwohnung seiner Lebensgefährtin nur aus beruflichen Gründen Unterkunft gen... mehr lesen...
Die am 1. Juli 1976 in Mödling geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit Geburt mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992 in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in Baden gemeldet. Seit 16. April 1999 ist die Zweitmitbeteiligte in Wien mit weiterem Wohnsitz gemeldet. Die Zweitmitbeteiligte ist in Wien berufstätig (sie bezeichnet sich selbst als "Angestellte") un... mehr lesen...
Der am 30. März 1972 (in Wien) geborene, ledige Erstmitbeteiligte ist (jedenfalls) seit 7. Oktober 1981 mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (in der Folge kurz: J) gemeldet. Seit 14. März 1993 ist er mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet. In einem vom Beschwerdeführer ausgesandten Fragebogen zur Feststellung des Hauptwohnsitzes gab der Zweitmitbeteiligte am 17. Juli 2000 unter anderem an, er halte sich rund 100 Tage im Jahr in J, sowie 265 Tage im J... mehr lesen...
Der am 15. Juni 1975 in Schwaz geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit seiner Geburt in Jenbach mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992 in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Am 9. März 1999 meldete der Zweitmitbeteiligte Wien als weiteren Wohnsitz. Der Zweitmitbeteiligte besucht in Wien einen zweijährigen Ausbildungslehrgang und bewohnt am gemeld... mehr lesen...
Der am 16. März 1980 in Linz geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist in Hellmonsödt mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992 in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Am 29. März 1999 meldete der Zweitmitbeteiligte Wien als weiteren Wohnsitz. Der Zweitmitbeteiligte arbeitet in Wien und bewohnt am gemeldeten weiteren Wohnsitz in Wien eine Wohnung (nähere An... mehr lesen...
Die am 5. Dezember 1962 in Gröbming geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist in Gröbming mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992 in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Am 5. Jänner 1999 meldete die Zweitmitbeteiligte Wien als weiteren Wohnsitz. Die Zweitmitbeteiligte ist in Wien und im Ausland berufstätig (nähere Angaben über Art der beruflichen Tätigkeit fe... mehr lesen...
Die am 21. Juni 1963 geborene, geschiedene Zweitmitbeteiligte war im Zeitraum vom 23. September 1991 bis 27. Jänner 1995 mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992 in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in Wien gemeldet. Seit 29. Jänner 1995 ist die Zweitmitbeteiligte mit Hauptwohnsitz in Graz gemeldet; eine neue Wiener Adresse gab sie als weiteren Wohnsitz an. Die... mehr lesen...
Der am 3. März 1962 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit seiner Geburt mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters (in der Folge kurz: S) gemeldet. Seit 26. Feber 1999 ist er mit weiterem Wohnsitz in Wien gemeldet. Der erstmitbeteiligte Bürgermeister brachte in einer Stellungnahme an die belangte Behörde vom 5. Jänner 2000 unter anderem vor, der Zweitmitbeteiligte wohne seit seiner Geburt in S. Dort führten seine Eltern, die ebendort wohnten, e... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028MeldeG 1991 §17 Abs1MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/1029 E 29. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Die Lösung der im Reklamationsverfahren maßgeblichen Rechtsfrage des Hauptwohnsitzes des Betroffenen hängt an dem materiell-rechtlichen Kriterium "Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen". Bei der Beurteilung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0930 E 13. November 2001 RS 4 Stammrechtssatz Den Anforderungen an die Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen des Betroffenen wird das Ermittlungsv... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Lösung der im Reklamationsverfahren maßgeblichen Rechtsfrage des Hauptwohnsitzes des Betroffenen hängt an dem materiellrechtlichen Kriterium "Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen". Bei der Beurteilung dieses Tatbestandsmerkmales kommt es auf eine Gesamtschau an, bei welcher die Bestimmungskriterien des § 1 Abs. 8 MeldeG (in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 28/2001) maßgeblich sind: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte, Ausgangspunkt des We... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art6 Abs3;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0935 E 13. November 2001 RS 3 Stammrechtssatz Im zulässigerweise eingeleiteten Reklamationsverfahren wird die bis dahin für den Hauptwohnsitz des Betroffenen ausschließlich maßgebliche "Erklärung" des Meldepflichtigen... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art6 Abs3;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0935 E 13. November 2001 RS 3 Stammrechtssatz Im zulässigerweise eingeleiteten Reklamationsverfahren wird die bis dahin für den Hauptwohnsitz des Betroffenen ausschließlich maßgebliche "Erklärung" des Meldepflichtigen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0930 E 13. November 2001 RS 4 Stammrechtssatz Den Anforderungen an die Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen des Betroffenen wird das Ermittlungsv... mehr lesen...