Entscheidungen zu § 1 Abs. 8 MeldeG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-92 von 92

RS VwGH Erkenntnis 2001/07/03 2001/05/0198

Rechtssatz: Für Studierende, die am Studienort einen weiteren Wohnsitz zum Zwecke des Studiums haben und sich im Wesentlichen nur während der Studienzeit aus Gründen der Ausbildung an diesem Wohnsitz aufhalten, kann - sofern nicht auch andere im § 1 Abs. 8 MeldeG 1991 aufgezählte bzw. nach dieser Gesetzesstelle heranzuziehende Kriterien vorliegen - nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass sie am Studienort den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen haben. Im RIS seit 31.01.2... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 03.07.2001

RS VwGH Erkenntnis 2001/07/03 2001/05/0198

Rechtssatz: Während mit der Anfügung des Abs. 8 im § 1 MeldeG 1991 noch keine inhaltliche Änderung der früheren Rechtslage erfolgt ist, vielmehr die nunmehr im Gesetz enthaltene demonstrative Aufzählung der zur Beurteilung einer Unterkunft als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen maßgeblichen Merkmale mit den bisherigen Bestimmungskriterien übereinstimmt (Hinweis E 31.8.1999, Zl. 99/05/0076), haben die Bürgermeister mit § 15a MeldeG 1991 die rechtliche Grundlage erhalten, von den Bürgern ihre... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 03.07.2001

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