Nach einer bei der Beschwerdeführerin vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung wurden unter anderem Bescheide betreffend Körperschaft- und Gewerbesteuer 1983 und 1984 erlassen. In der Berufung gegen diese Bescheide wandte sich die Beschwerdeführerin insbesondere gegen die - im Hinblick auf das Fehlen von Büchern für die Jahre 1983 und 1984 auf der Vergleichsbasis der Ergebnisse der Vorjahre 1981 und 1982 vorgenommenen - Schätzung der Gewinne. So wurde in der mehrere Seiten umfassende... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litd;BAO §275;
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Einwendungen in einer Berufungsschrift nicht mit einem rechnerisch ausgeführten Änderungsantrag verbunden sind, nimmt diesen Ausführungen nicht die Qualifikation einer
Begründung: iSd § 250 Abs 1 lit d BAO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litd;BAO §275;
Rechtssatz: Eine allenfalls unschlüssige oder unzutreffende
Begründung: eines Rechtsmittels kann dem Fehlen einer
Begründung: nicht gleichgesetzt werden (Hinweis E 23.10.1969, 1132/68; hier Ausführungen über das Vorliegen eines Verlustes und Antrag auf Festsetzung des Gewinnes mit S Null). European ... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 2. November 1990 setzte das Finanzamt Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer für 1988 im Schätzungswege fest, weil die entsprechenden Abgabenerklärungen von der Beschwerdeführerin nicht eingereicht worden waren. In der Berufung vom 12. November 1990 gegen diese Bescheide wurde das Berufungsbegehren folgendermaßen bezeichnet: "Ansatz der Veranlagung wie laut vorgelegten Steuererklärungen". In dem Schriftsatz wurde angekündigt, daß die entsprechenden Steuererklärung... mehr lesen...
Nach einer vorläufigen Abgabenfestsetzung schrieb das Finanzamt mit endgültigen Bescheiden vom 5. Juni 1990 Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer für 1987 vor. Gegen diese Bescheide wurde Berufung eingebracht und darin angekündigt, daß die Begründung: der Berufung nachgereicht werde. Mit Bescheid vom 9. August 1990 wurde die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf § 250 BAO aufgefordert, die näher bezeichneten inhaltlichen Mängel der Berufung bis zum 30. September 1990 zu beheb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §110 Abs2;BAO §275;
Rechtssatz: Die Fristbemessung muß den besonderen Verhältnissen sachgerecht Rechnung tragen und so ausreichend sein, daß der Abgabepflichtige in die Lage versetzt wird, dem Auftrag ordnungsgemäß nachzukommen (Hinweis E 14.9.1992, 91/15/0135). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:199213... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;
Rechtssatz: Die eingetretene Fiktion der Zurücknahme der Berufung gemäß § 275 BAO kann durch eine nach Ablauf der angemessen bestimmten Frist eingebrachte Mängelbehebung nicht mehr beseitigt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992130192.X09 Im RIS ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250;BAO §275; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/14 91/15/0135 2 Stammrechtssatz Fehlen einer Berufungsschrift die im § 250 BAO erschöpfend aufgezählten Erfordernisse, muß die Behörde nach § 275 BAO vorgehen. Die Erteilung eines solchen Mängelbehebungsauftrages liegt nicht im Ermessen der Behörde (Hinweis E 7.9.1990, 87/14/0013). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §110 Abs2;BAO §275;
Rechtssatz: Die Erfüllung eines Mängelbehebungsauftrages kann nicht schon dann als fristgerecht angesehen werden, wenn zwar innerhalb der von der Abgabenbehörde gesetzten Frist ein Fristverlängerungsansuchen gestellt, jedoch erst nach Ablauf der von der Abgabenbehörde gesetzten Frist dem Mängelbehebungsauftrag entsprochen wird, wob... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/27 89/14/0255 6 Stammrechtssatz Die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit einer Erklärung in der Berufung, welche Änderungen beantragt werden, schließt aber neben der Erklärung, mit dem angefochtenen Bescheid nicht einverstanden zu sein, im Falle der teilweisen Anfechung eines Bescheides d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;BAO §85 Abs2;BAO §85 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0286 E 18. November 1985 RS 1 Stammrechtssatz Wird einem berechtigten behördlichen Auftrag zur Mängelbehebung überhaupt nicht, nicht rechtzeitig oder zwar innerhalb der gesetzten Frist, aber - gemessen an dem sich an den Vorschriften des § 250 Abs 1 BAO orientierten M... mehr lesen...
Da der Beschwerdeführer der Aufforderung zur Einreichung von Umsatz- und Einkommensteuererklärung für 1989 innerhalb einer vom Finanzamt gesetzten Frist nicht nachgekommen war, setzte das Finanzamt die erwähnten Abgaben auf Grund einer Schätzung fest. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 10. November 1991 Berufung. Das Finanzamt forderte den Beschwerdeführer unter Fristsetzung bis 12. Dezember 1991 zur Behebung von Mängeln auf, die der Berufung anhafteten. Dieser Auftrag enthielt die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §275;
Rechtssatz: Enthält der Mängelbehebungsauftrag des Finanzamtes die Androhung, bei Versäumung der gesetzten Frist gelte die Berufung als zurückgenommen, so bedarf es keiner besonderen Belehrung mehr, daß ein Fristerstreckungsantrag keine hemmende Wirkung habe, um die vom Gesetz vorgezeichneten Folgen eintreten zu lassen. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §275;
Rechtssatz: Anträgen auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist kommt keine fristhemmende Wirkung zu, daher kann ein Mängelbehebungsauftrag iSd § 275 BAO nur innerhalb der von der Abgabenbehörde gesetzten oder von ihr bescheidmäßig bereits verlängerten Frist erfüllt werden (Hinweis E 28.2.1989, 86/14/0026; E 7.9.1990, 89/14/0232). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §110 Abs2;BAO §256 Abs1;BAO §275;BAO §85 Abs2;
Rechtssatz: Ein Abgabepflichtiger kann nicht darauf vertrauen, daß eine bereits gesetzte Frist verlängert wird (Hinweis E 7.9.1990, 89/14/0232); es spielt daher für die Rechtmäßigkeit der Zurücknahmeerklärung keine Rolle, ob die Abgabenbehörde über einen Antrag auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist no... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0185/77 E 13. September 1977 VwSlg 5155 F/1977; RS 1 Stammrechtssatz Gegen einen Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, daß eine Berufung wegen nicht fristgerechter Mängelbehebung als zurückgenommen gilt, kann mit Aussicht auf Erfolg Berufung nur eingelegt werden, wenn die ursprüngliche Berufung kein... mehr lesen...
Das Finanzamt setzte gegenüber der S-GmbH (im folgenden "GmbH") die Umsatzsteuer für das Jahr 1987 mit einer Gutschrift von S 18,833.103,-- und für das Jahr 1988 mit einer Gutschrift von S 10,608.276,-- fest. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer unter anderem folgenden Sachverhalt fest: Die GmbH, ein Erzeuger von Sportbekleidung habe die Ausstattung der österreichischen alpinen Skinationalmannschaft mit Rennanzügen und Thermobekleidung in den Wintersaisonen 198... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250;BAO §275;
Rechtssatz: Fehlen einer Berufungsschrift die im § 250 BAO erschöpfend aufgezählten Erfordernisse, muß die Behörde nach § 275 BAO vorgehen. Die Erteilung eines solchen Mängelbehebungsauftrages liegt nicht im Ermessen der Behörde (Hinweis E 7.9.1990, 87/14/0013). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;BAO §85 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0286 E 18. November 1985 RS 1 Stammrechtssatz Wird einem berechtigten behördlichen Auftrag zur Mängelbehebung überhaupt nicht, nicht rechtzeitig oder zwar innerhalb der gesetzten Frist, aber - gemessen an dem sich an den Vorschriften des § 250 Abs 1 BAO orientierten Mängelbehebung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/27 89/14/0255 6 Stammrechtssatz Die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit einer Erklärung in der Berufung, welche Änderungen beantragt werden, schließt aber neben der Erklärung, mit dem angefochtenen Bescheid nicht einverstanden zu sein, im Falle der teilweisen Anfechung eines Bescheides d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0185/77 E 13. September 1977 VwSlg 5155 F/1977; RS 1 Stammrechtssatz Gegen einen Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, daß eine Berufung wegen nicht fristgerechter Mängelbehebung als zurückgenommen gilt, kann mit Aussicht auf Erfolg Berufung nur eingelegt werden, wenn die ursprüngliche Berufung kein... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs 2 VwGG unter anderem davon abhängig, daß nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für die Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteiles aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist von den Beschwerdeführern durch ZIFFERNMÄßIGE ANGABEN über ihre Wirtschaftsverhältnisse zu konkretisieren (vgl den in der Sammlung der Entscheidungen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1985 - Die bloße Behauptung, der Fremdenverkehr sei stark rückgängig und hätten die letzten beiden schneearmen Winter, aber auch die Saisonen 1990/91 sowie 1991/92 beträchtliche Verluste nach sich gezogen, sowi... mehr lesen...
Nach Durchführung einer Betriebsprüfung erließ das Finanzamt an die Beschwerdeführerin Bescheide betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften sowie Umsatz- und Gewerbesteuer für 1984 bis 1986. Vor Ablauf der Berufungsfrist für diese Bescheide brachte der steuerliche Vertreter der Beschwerdeführerin beim Finanzamt eine Eingabe folgenden Inhalts ein: "Namens und auftrags unserer obgenannten Mandantschaft ersuchen wir um Rechtsmittelfristverlängerung zum Einbringen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;BAO §115;BAO §245 Abs3;BAO §275;BAO §85 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: § 275 BAO regelt ausschließlich die Behebung von Mängeln einer Berufung, nicht aber auch von anderen Eingaben. Bei anderen Eingaben - wie zB einen Fristerstreckungsantrag - ist die Behörde nur zur Behebung von Formgebrec... mehr lesen...
Gegen die nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung im wiederaufgenommenen Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO vom Finanzamt erlassenen Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1984 erstattete der steuerliche Vertreter der Beschwerdeführerin innerhalb verlängerter Rechtsmittelfrist einen Berufungsschriftsatz, der sich auf die Erklärung beschränkte, gegen die bezeichneten Bescheide das Rechtsmittel der Berufung zu ergreifen. Das Finanzamt trug der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/27 89/14/0255 6 Stammrechtssatz Die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit einer Erklärung in der Berufung, welche Änderungen beantragt werden, schließt aber neben der Erklärung, mit dem angefochtenen Bescheid nicht einverstanden zu sein, im Falle der teilweisen Anfechung eines Bescheides d... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Ein (in der Folge als N bezeichneter) gemeinnütziger Bauträger im Sinne des § 4 GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) hatte auf Grund des Kaufvertrages vom (2./)3. Dezember 1980 von einem Landwirt das Eigentum an einer bestimmten unbebauten Liegenschaft in Niederösterreich erworben und in der betreffenden gemäß § 18 GrEStG dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) erstatteten Ab... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;KO §110 Abs3;KO §46;KO §66;
Rechtssatz: Anhängige steuerrechtliche Verfahren werden durch die Konkurseröffnung nicht unterbrochen (Hinweis OGH 21.1.1959, 6 Ob 343/58; E 11.1.1957, 2041, 2042/54). Das Konkursgericht hat zu entscheiden, ob eine Abgabenforderung eine Masseforderung ist oder nicht. Der vom Abgabenpflichtigen als krypti... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. November 1989 wurde die Beschwerdeführerin zur Haftung für Kapitalertragsteuer im Betrag von S 186.208,-- herangezogen. Nach Einbringung einer Berufung gegen diesen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 275 BAO aufgetragen, bis zum 19. Jänner 1990 eine Erklärung darüber, welche Änderungen durch die Berufung beantragt werden, sowie eine Begründung: nachzureichen. Nach einem Aktenvermerk über ein am 31. Jänner 1990 durchgeführtes Ferngespräch wurde die Fri... mehr lesen...