RS Vwgh 1992/3/26 90/16/0205

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Veröffentlicht am 26.03.1992
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Index

23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO;
KO §110 Abs3;
KO §46;
KO §66;

Rechtssatz

Anhängige steuerrechtliche Verfahren werden durch die Konkurseröffnung nicht unterbrochen (Hinweis OGH 21.1.1959, 6 Ob 343/58; E 11.1.1957, 2041, 2042/54). Das Konkursgericht hat zu entscheiden, ob eine Abgabenforderung eine Masseforderung ist oder nicht. Der vom Abgabenpflichtigen als kryptisch und mehrdeutig empfundene Satz "Die Abgabenforderung wird im Konkursverfahren angemeldet." kann sowohl für eine Masseforderung als auch für eine Konkursforderung sprechen, wenngleich Masseforderungen nicht der Anmeldungspflicht unterliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160205.X02

Im RIS seit

26.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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