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23/01 KonkursordnungNorm
BAO;Rechtssatz
Anhängige steuerrechtliche Verfahren werden durch die Konkurseröffnung nicht unterbrochen (Hinweis OGH 21.1.1959, 6 Ob 343/58; E 11.1.1957, 2041, 2042/54). Das Konkursgericht hat zu entscheiden, ob eine Abgabenforderung eine Masseforderung ist oder nicht. Der vom Abgabenpflichtigen als kryptisch und mehrdeutig empfundene Satz "Die Abgabenforderung wird im Konkursverfahren angemeldet." kann sowohl für eine Masseforderung als auch für eine Konkursforderung sprechen, wenngleich Masseforderungen nicht der Anmeldungspflicht unterliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990160205.X02Im RIS seit
26.03.1992