Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §110 Abs2;Rechtssatz
Die Fristbemessung muß den besonderen Verhältnissen sachgerecht Rechnung tragen und so ausreichend sein, daß der Abgabepflichtige in die Lage versetzt wird, dem Auftrag ordnungsgemäß nachzukommen (Hinweis E 14.9.1992, 91/15/0135).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992130215.X02Im RIS seit
20.11.2000