RS Vwgh 1992/6/4 AW 92/14/0015

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Veröffentlicht am 04.06.1992
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1985 - Die bloße Behauptung, der Fremdenverkehr sei stark rückgängig und hätten die letzten beiden schneearmen Winter, aber auch die Saisonen 1990/91 sowie 1991/92 beträchtliche Verluste nach sich gezogen, sowie der Fremdkapitalstand sei auf rund 7 Mio S angewachsen, ist nicht als ausreichende Konkretisierung der Wirtschaftsverhältnisse der Beschwerdeführer anzusehen.

Schlagworte

Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:AW1992140015.A01

Im RIS seit

04.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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