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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO;Rechtssatz
Nichtstattgebung - einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1985 - Die bloße Behauptung, der Fremdenverkehr sei stark rückgängig und hätten die letzten beiden schneearmen Winter, aber auch die Saisonen 1990/91 sowie 1991/92 beträchtliche Verluste nach sich gezogen, sowie der Fremdkapitalstand sei auf rund 7 Mio S angewachsen, ist nicht als ausreichende Konkretisierung der Wirtschaftsverhältnisse der Beschwerdeführer anzusehen.
Schlagworte
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung BegründungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:AW1992140015.A01Im RIS seit
04.06.1992