RS Vwgh 1993/1/12 92/14/0213

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Veröffentlicht am 12.01.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §110 Abs2;
BAO §256 Abs1;
BAO §275;
BAO §85 Abs2;

Rechtssatz

Ein Abgabepflichtiger kann nicht darauf vertrauen, daß eine bereits gesetzte Frist verlängert wird (Hinweis E 7.9.1990, 89/14/0232); es spielt daher für die Rechtmäßigkeit der Zurücknahmeerklärung keine Rolle, ob die Abgabenbehörde über einen Antrag auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist noch nicht abgesprochen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992140213.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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