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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §110 Abs2;Rechtssatz
Ein Abgabepflichtiger kann nicht darauf vertrauen, daß eine bereits gesetzte Frist verlängert wird (Hinweis E 7.9.1990, 89/14/0232); es spielt daher für die Rechtmäßigkeit der Zurücknahmeerklärung keine Rolle, ob die Abgabenbehörde über einen Antrag auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist noch nicht abgesprochen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992140213.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
18.12.2009