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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §250 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/02/27 89/14/0255 6Stammrechtssatz
Die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit einer Erklärung in der Berufung, welche Änderungen beantragt werden, schließt aber neben der Erklärung, mit dem angefochtenen Bescheid nicht einverstanden zu sein, im Falle der teilweisen Anfechung eines Bescheides die Erklärung mit ein, wie weit diese Anfechtung reicht (Hinweis E 23.10.1969, 1132/68).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991150135.X06Im RIS seit
14.09.1992Zuletzt aktualisiert am
16.12.2009