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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §275;Rechtssatz
Anträgen auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist kommt keine fristhemmende Wirkung zu, daher kann ein Mängelbehebungsauftrag iSd § 275 BAO nur innerhalb der von der Abgabenbehörde gesetzten oder von ihr bescheidmäßig bereits verlängerten Frist erfüllt werden (Hinweis E 28.2.1989, 86/14/0026; E 7.9.1990, 89/14/0232).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992140213.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
18.12.2009