RS Vwgh 1993/1/20 92/13/0192

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Veröffentlicht am 20.01.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250 Abs1;
BAO §275;

Rechtssatz

Die eingetretene Fiktion der Zurücknahme der Berufung gemäß § 275 BAO kann durch eine nach Ablauf der angemessen bestimmten Frist eingebrachte Mängelbehebung nicht mehr beseitigt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992130192.X09

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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