Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;BAO §85 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/14 91/15/0135 2 Stammrechtssatz Fehlen einer Berufungsschrift die im § 250 BAO erschöpfend aufgezählten Erfordernisse, muß die Behörde nach § 275 BAO vorgehen. Die Erteilung eines solchen Mängelbehebungsauftrages liegt nicht im Ermessen der Behörde (Hinweis E 7.9.1990, 87... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §275;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH hat in einem Verfahren zur Behebung der einer Berufung anhaftenden Mängel die gesetzte Frist den besonderen Verhältnissen sachgerecht Rechnung zu tragen und muß so ausreichend sein, um die Partei in die Lage zu versetzen, dem Auftrag ordnungsgemäß nachzukommen (Hinweis E 14.9.1992, 91/15/0135). ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Juni 1993 schrieb das Hauptzollamt Linz dem Beschwerdeführer gemäß § 174 Abs. 3 lit. a iVm § 3 Abs. 2 ZollG eine Abgabenschuld von S 272.165,-- vor. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer im Rechtshilfeweg am 5. Februar 1994 zugestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, mit einer vom 5. März 1994 datierten und beim Hauptzollamt Linz am 7. März 1994 eingelangten Eingabe folgenden Inhaltes, Berufung: "Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den Bescheid un... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;
Rechtssatz: Werden die gesetzlich geforderten Mindesterfordernisse einer Berufung (§ 250 Abs 1 BAO) nicht erfüllt, darf sie dennoch nicht zurückgewiesen werden, sondern hat die Abgabenbehörde in einem Verfahren gemäß § 275 BAO dem Berufungswerber die Behebung der vorhandenen Mängel aufzutragen (Hinweis: Stoll, BAO-Kommentar, 2565).... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerden und dem jeweils in Kopie angeschlossenen Bescheid der belangten Behörde wurden die Beschwerdeführer mit Bescheiden des Finanzamtes zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der E-GmbH, und zwar für Umsatzsteuer, Alkoholabgabe und teilweise Kapitalertragsteuer, für jeweils verschiedene Jahre herangezogen. Da die dagegen eingebrachten Berufungen nicht den im § 250 BAO umschriebenen Erfordernissen entsprachen, trug das Finanzamt den Beschwerdeführern mit Mänge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §275;VwGG §28 Abs1 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/13/0234
95/13/0235
Rechtssatz: Da sich die normative Wirkung des Bescheides im vorliegenden Fall lediglich auf die Feststellung der rechtserheblichen Tatsache beschränkt, daß die Berufungen gemäß § 275... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei erhob (im Anschluß an eine Betriebsprüfung) am 15. April 1987 wie folgt Berufung: "Gegen die KÖSt-, GW-, U- und KESt-Bescheide 1983 bis 1985 erheben wir Berufung und stellen den Antrag, diese ersatzlos aufzuheben. Wir ersuchen Sie, eine angemessene Nachfrist zur Ergänzung zu setzen. Es handelt sich um eine sehr umfangreiche Materie, wobei auch Beweismittel nachzuschaffen sein werden." Da diese Berufung nicht den Erfordernissen des § 250 Abs. 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;BAO §85 Abs2;
Rechtssatz: Wird einem berechtigten behördlichen Auftrag zur Mängelbehebung überhaupt nicht, nicht zeitgerecht oder zwar innerhalb der gesetzten Frist aber - gemessen an dem sich an den Vorschriften des § 250 Abs 1 BAO orientierten Mängelbehebungsauftrag - unzureichend entsprochen, gilt die Berufung kraft Gesetzes als ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §110 Abs2;BAO §275;BAO §85 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1736/66 E 10. März 1967 RS 1
(Wird das Fristverlängerungsansuchen abgewiesen, endet die Frist
mit jenem Tag, der von der Behörde im Mängelbehebungsauftrag
festgesetzt worden ist; Hinweis: E 20.1.1993, 92/13/0215) Stammrechtssatz Einem Antrag auf Verlängerung der für die Behebung von Män... mehr lesen...
Über das Vermögen des Erstbeschwerdeführers wurde mit Edikt vom 12. Oktober 1989 der Konkurs eröffnet. Zum Masseverwalter wurde der Zweitbeschwerdeführer (ein Rechtsanwalt) bestellt. An diesen wurden unter anderem folgende, den Erstbeschwerdeführer betreffende Bescheide zugestellt: Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1985 bis 1989, Einkommensteuerbescheide und Gewerbesteuermeßbescheide für die Jahre 1985 bis 1988 sowie Bescheide betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens (Um... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §9;BAO §243;BAO §275;BAO §79;KO §1 Abs1;KO §3 Abs1;KO §81;KO §83;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend die Zulässigkeit von Prozeßhandlungen, die ein Gemeinschuldner (Abgabenpflichtiger) "mit Zustimmung des Masseverwalters" im Abgabenverfahren vornimmt (hier Berufung gegen Steuervorschreibungen) und die Aus... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Inhaber eines privaten Kindergartenbetriebes. Nach Durchführung einer Betriebsprüfung erließ das Finanzamt unter Bezugnahme auf § 187 BAO Bescheide über die Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb für 1985 bis 1989. Gleichzeitig ergingen Gewerbesteuerbescheide ebenfalls für die Jahre 1985 bis 1989. In einem von einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft verfaßten Schriftsatz vom 28. September 1992 wurde als Gegenstand der Eingabe "Berufung gegen die Gewe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §250 Abs1 litc;BAO §275;BAO §276 Abs1;BAO §288 Abs1 litd;GewStG §6 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Sind sowohl im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz als auch - nach einem Vorhalt der Stellungnahme des Betriebsprüfers - in einem die... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob gegen Abgabenbescheide des Finanzamtes vom 19. November 1992 mittels eines von der Kanzlei seines bevollmächtigten Vertreters, eines Wirtschaftstreuhänders und Steuerberaters, verfaßten Schriftsatzes vom 10. Dezember 1992 Berufung. Der Schriftsatz war - unter Beisetzung der Stampiglie des Vertreters - mit "i.A. M. ..." unterfertigt. Mit Bescheid vom 21. Dezember 1992 trug das Finanzamt dem Beschwerdeführer zu Handen seines bevollmächtigten Vertreters auf, de... mehr lesen...
Nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung nahm das Finanzamt L. gegenüber der Beschwerdeführerin die Verfahren betreffend Körperschaft- und Gewerbesteuer für die Jahre 1988 und 1989 sowie Umsatzsteuer für die Jahre 1988 bis 1990 wieder auf und erließ neue Sachbescheide. Weiters setzte das Finanzamt gegenüber der Beschwerdeführerin (erstmals) Kapitalertragsteuer für die Jahre 1988 und 1989 fest. Die Bemessungsgrundlagen ermittelte das Finanzamt jeweils im Schätzungswege unter... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §110 Abs2;BAO §275;BAO §85 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Einem Fristverlängerungsantrag kommt weder fristhemmende Wirkung zu, noch darf sich der Abgabepflichtige darauf verlassen, daß die Frist verlängert werde (Hinweis E 12.1.1993, 92/14/0213). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §110 Abs2;BAO §275; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/20 92/13/0215 2 Stammrechtssatz Die Fristbemessung muß den besonderen Verhältnissen sachgerecht Rechnung tragen und so ausreichend sein, daß der Abgabepflichtige in die Lage versetzt wird, dem Auftrag ordnungsgemäß nachzukommen (Hinweis E 14.9.1992, 91/15/0135). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litd;BAO §275;
Rechtssatz: Eine nicht näher begründete Behauptung, daß der Bescheid nicht dem Gesetz entspricht, stellt keine
Begründung: iSd § 250 Abs 1 lit d BAO dar (Hinweis E 28.4.1993, 91/13/0223). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993150137.X04 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §110 Abs2;BAO §275;BAO §85 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Unangemessenheit der gesetzten Frist führt zur Rechtswidrigkeit des Bescheides, mit dem die Berufung als zurückgenommen erklärt wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993150092.X02 Im RIS sei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;BAO §85 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/27 89/14/0255 5 Stammrechtssatz Die Nichtbefolgung eines Mängelbehebungsauftrages gem § 275, § 250 Abs 1 lit c BAO hinsichtlich von Teilen einer Berufung hat den Eintritt der Fiktion der Berufungszurücknahme nicht zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;BAO §85 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0286 E 18. November 1985 RS 1 Stammrechtssatz Wird einem berechtigten behördlichen Auftrag zur Mängelbehebung überhaupt nicht, nicht rechtzeitig oder zwar innerhalb der gesetzten Frist, aber - gemessen an dem sich an den Vorschriften des § 250 Abs 1 BAO orientierten Mängelbehebung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;
Rechtssatz: Der Berufungsantrag muß einen bestimmten oder zumindest bestimmbaren Inhalt haben. Die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit einer Erklärung, welche Änderungen beantragt werden, schließt neben der Erklärung, mit dem angefochtenen Bescheid nicht einverstanden zu sein, im Falle der teilweisen Anfechtung eines Bescheides die Er... mehr lesen...
Auf Antrag der Beschwerdeführerin als Anmelder waren mit Eingangsabgabenbescheiden des Zollamtes Saalbrücke (WE-Nr. 660/002058/04/90 vom 27. November 1990, 660/000014/05/1 vom 16. Jänner 1991, 660/000087/01/1 vom 28. Jänner 1991, 660/000378/01/1 vom 19. März 1991 und 660/028503/50/1 vom 7. August 1991) verschiedene Körperpflegemittel verzollt worden, wobei für die als äthylalkoholhältig bezeichneten Produkte Credo Roll-on "Romance" und "Dream on" ein Monopolausgleich vorgeschrieben wo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs2;BAO §275;BAO §303 Abs1 litb;BAONov 1980;
Rechtssatz: Die BAO-Novelle 1980, BGBl 1980/151, hat die in § 250 Abs 2 BAO einem Berufungswerber auferlegte besondere Behauptungslast und Beweislast betreffend den Wiederaufnahmsantrag nicht eingeführt; selbst ein Verstoß gegen § 250 Abs 2 BAO berechtigt nicht zur sofortigen Abweisung der Berufung. B... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. Juli 1989 schrieb das Finanzamt Villach (in der Folge: Finanzamt) der Beschwerdeführerin für den PKW der Marke Mercedes 190 E für den Steuerzeitraum 1987/1988 Kraftfahrzeugsteuer samt Abgabenerhöhung von insgesamt S 5.400,-- vor, weil weder die Kraftfahrzeugsteuerkarte für das Kraftfahrzeug dem Finanzamt übergeben, noch anderweitig der Nachweis der Steuerentrichtung erbracht wurde. Mit einem am 25. August 1989 zur Post gegebenen Schriftsatz wurde gegen diesen Besc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;BAO §85 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0286 E 18. November 1985 RS 1 Stammrechtssatz Wird einem berechtigten behördlichen Auftrag zur Mängelbehebung überhaupt nicht, nicht rechtzeitig oder zwar innerhalb der gesetzten Frist, aber - gemessen an dem sich an den Vorschriften des § 250 Abs 1 BAO orientierten Mängelbehebung... mehr lesen...