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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §275;Rechtssatz
Enthält der Mängelbehebungsauftrag des Finanzamtes die Androhung, bei Versäumung der gesetzten Frist gelte die Berufung als zurückgenommen, so bedarf es keiner besonderen Belehrung mehr, daß ein Fristerstreckungsantrag keine hemmende Wirkung habe, um die vom Gesetz vorgezeichneten Folgen eintreten zu lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992140213.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
18.12.2009