RS Vwgh 1993/1/12 92/14/0213

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Veröffentlicht am 12.01.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §275;

Rechtssatz

Enthält der Mängelbehebungsauftrag des Finanzamtes die Androhung, bei Versäumung der gesetzten Frist gelte die Berufung als zurückgenommen, so bedarf es keiner besonderen Belehrung mehr, daß ein Fristerstreckungsantrag keine hemmende Wirkung habe, um die vom Gesetz vorgezeichneten Folgen eintreten zu lassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992140213.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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