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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §250 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0185/77 E 13. September 1977 VwSlg 5155 F/1977; RS 1Stammrechtssatz
Gegen einen Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, daß eine Berufung wegen nicht fristgerechter Mängelbehebung als zurückgenommen gilt, kann mit Aussicht auf Erfolg Berufung nur eingelegt werden, wenn die ursprüngliche Berufung keinen Mangel isd § 250 Abs 1 BAO aufgewiesen hat oder die vom Finanzamt für die Mängelbehebung bestimmte Frist nicht angemessen war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991150135.X04Im RIS seit
14.09.1992Zuletzt aktualisiert am
16.12.2009