Den Beschwerdeschriften und der ihnen angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist zu entnehmen, daß das Finanzamt infolge Erledigung einer von der Beschwerdeführerin gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1984 und 1987 sowie gegen die Gewerbesteuerbescheide für die Jahre 1985 und 1986 erhobenen Berufung durch eine am 18. Juni 1997 ergangene Berufungsentscheidung den Ablauf der bewilligten Aussetzung der Einhebung mit Bescheid vom 26. Juni 1997 verfügt und ebenfa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs1;BAO §212a Abs9;BAO §254;BAO §273;BAO §275;BAO §308;BAO §4 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Bescheid über die Verfügung des Ablaufes der bewilligten Aussetzung der Einhebung wäre gem § 254 BAO selbst dann wirksam, wenn gegen ihn eine Berufung anhängig wäre. Für den hinsichtlich der gegen den Ablaufbescheid erhoben... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde in Abweisung der Berufung die von der Abgabenbehörde erster Instanz erfolgte Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (1986 S 963.000,--, 1987 S 1,023.750,-- und 1988 S 1,310.875,--) bestätigt. Die aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen resultierten aus der L GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer war. Sie ergaben sich daraus, daß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;FinStrG §75;
Rechtssatz: Eine Versetzung in den "Status eines Beschuldigten" nach dem Finanzstrafgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die im Besteuerungsverfahren selbst geltenden Verfahrensgrundsätze (und die Anwendbarkeit der BAO). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998150022.X01 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Aus den von der belangten Behörde vorgelegten Aktenteilen ist folgendes erkennbar: Unter Verwendung eines als "Haftungs- und Zahlungsbescheid" für Nachforderungen auf Grund einer Lohnsteuerprüfung aufgelegten Vordruckes schrieb das Finanzamt der Beschwerdeführerin am 27. September 1994 Kapitalertragsteuer für die Zeit vom 1.1. bis 31.12.1992 in Höhe von S 185.847,-- sowie einen Säumniszuschlag in Höhe von S 3.716,-- vor. In der Begründung: wurde darauf hingewiesen, "im Körperschaftsteu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litb;BAO §250 Abs1 litc;BAO §275;
Rechtssatz: Ein Bescheid, mit dem eine Berufung als zurückgenommen erklärt wird, ist einer gänzlichen oder teilweisen Abänderung nicht zugänglich, sodaß das Berufungsbegehren der Natur der Sache nach nur auf die Aufhebung des angefochtenen Bescheides gerichtet sein kann. Daraus folgt aber, daß mit einem solc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litb;BAO §250 Abs1 litc;BAO §275;
Rechtssatz: Wird in der Berufung gegen den Bescheid betreffend Haftung für Kapitalsteuer dessen ersatzlose Aufhebung beantragt, so ist damit den Erfordernissen des § 250 Abs. 1 lit. b und c BAO entsprochen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996130081.X03 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 lita;BAO §250 Abs1 litd;BAO §275;VwRallg;
Rechtssatz: Ziel des § 250 Abs 1 BAO und des § 275 BAO ist es, daß die Behörde in die Lage versetzt wird, eine Entscheidung über die Berufung treffen zu können. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Berufung den im § 250 Abs 1 BAO bezeichneten Erfordernissen entspricht... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gemeinde erhob mit Eingabe vom 17. August 1995 Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid für 1994. Das Finanzamt ging davon aus, daß der Berufung eine Begründung: sowie die Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten werde, mangle. Es trug der Beschwerdeführerin daher mit Bescheid vom 10. Oktober 1995 gemäß § 275 BAO die Behebung dieser inhaltlichen Mängeln der Berufung mit dem Hinweis auf, daß die Berufung nach fruchtlosem Ablauf der gleichzeitig bestim... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §275;BAO §278;BAO §289 Abs2;BAO §308 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Im Zeitpunkt der Nachholung der versäumten Handlung, der Behebung inhaltlicher Mängel einer Berufung, also am 20.11.1995, spätestens aber ab der - nach dem Vorbringen des Abgabepflichtigen am 16.2.1996 erfolgten - Zustellung des Bescheides vom 14.2.1996, mit ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Deichgräber, der den Gewinn aus seinem Gewerbebetrieb gemäß § 4 Abs 3 EStG 1988 ermittelt, reichte zunächst für das Jahr 1991 trotz Festsetzung einer Zwangsstrafe keine Abgabenerklärungen ein, worauf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen im Weg einer Schätzung ermittelte. Bei der in der Folge vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung zeigte er, wie sich aus einer im angefochtenen Bescheid getroffenen und in der Beschwerde nicht bekämpften Feststellung ergi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §110 Abs2;BAO §275;BAO §85 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1736/66 E 10. März 1967 RS 1 Stammrechtssatz Einem Antrag auf Verlängerung der für die Behebung von Mängeln eines Rechtsmittels eingeräumten Frist kommt keine den Ablauf der Verbesserungsfrist hemmende Wirkung zu. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien (Magistratsabteilung 4 - Referat 6) setzte mit Bescheid vom 18. Februar 1991 im Spruchpunkt I gegenüber einer näher bezeichneten Gesellschaft m. b.H. & Co KG (im folgenden: T-GmbH & Co KG) die Anzeigenabgabe für die "anläßlich der Vornahme und Verbreitung von Anzeigen aller Art" vereinnahmten Entgelte für die Zeit 1985 bis 1988 (aufgeschlüsselt nach Jahren) mit S 1,707,552,-- (Bemessungsgrundlage 17,075.520,--) fest. Weiters wurden ein Verspätungsz... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litd;BAO §275;BAO §276;LAO Wr 1962 §195 litd;LAO Wr 1962 §210;LAO Wr 1962 §211;
Rechtssatz: Enthält die Berufung gegen einen Bescheid, der zwei Spruchpunkte aufweist, nur hinsichtlich des ersten Spruchpunktes eine
Begründung: iSd § 195 lit d Wr LAO, so hat die Behörde ein Verbesserungsverfahren gem § 210 Wr LAO durch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob gegen die auf Grund der Ergebnisse einer finanzstrafbehördlichen Prüfung erlassenen Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1987 bis 1993 sowie die Gewerbesteuerbescheide für die Jahre 1987 bis 1990 Berufung, die den Formerfordernissen des § 250 Abs 1 lit b und c BAO nicht entsprach. Mit Bescheid vom 27. März 1996 forderte das Finanzamt den Beschwerdeführer unter Setzung einer Frist bis zum 31. Mai 1996 auf mitzuteilen, in welchen Punkten die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litb;BAO §250 Abs1 litc;BAO §275;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997140029.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid des Zollamtes Wolfurt vom 10. Juni 1994, Zl. 3928/94, wurde gegenüber der (sich seit 19. April 1993 im Ausgleich und seit 18. Juni 1993 im Anschlußkonkurs befindlichen) R GmbH betreffend Zollvergütung gemäß § 45 ZollG 1988 iVm § 2 Abs. 5 AußHFBG 1984 der maßgebliche Zeitraum mit 1. Oktober 1987 bis 30. Juni 1992 festgelegt. Mit Bescheid des genannten Zollamtes vom 14. Juli 1994 wurde dann in Stattgebung eines vom jetzt beschwerdeführenden Masseverwalter am 11. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO;ZollG 1988 §45 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen der BAO gelten auch für die Verfolgung des Anspruches auf Zollvergütung gem § 45 ZollG 1988 (Hinweis E 20.8.1996, 95/16/0255). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160052.X04 Im RIS seit 07.06.2001 mehr lesen...
1.1. Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 8. September 1994 wurde der Beschwerdeführer für den Rückstand an Ankündigungsabgabe der Firma A Gesellschaft m.b.H. (im folgenden: GmbH) - diese war Inhaberin des Rundfunkunternehmens iSd § 6 Abs. 3 des Beschlusses des Wiener Gemeinderates über die Ausschreibung einer Abgabe von öffentlichen Ankündigungen im Gebiet der Stadt Wien (siehe unten) - für den Zeitraum Oktober 1989 bis Oktober 1991 in der Höhe von S 1,240.207,-- h... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führte den milcherzeugenden Betrieb H in K. Für diesen Betrieb lieferte die Beschwerdeführerin seit 1984 aufgrund einer Neulieferantenerklärung vom 20. August 1984 unter Zugrundelegung einer Einzelrichtmenge von 18.804 kg Milch an der zuständigen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb. Die Abholung der Milch erfolgte von derselben Sammelstelle, von der auch die Milch aus dem Betrieb des Gatten der Beschwerdeführerin abgeholt wurde. Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 19... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §248;BAO §275;LAO Wr 1962 §193 Abs1;LAO Wr 1962 §193 Abs2;LAO Wr 1962 §210;
Rechtssatz: Werden im Haftungsbescheid erster Instanz bereits mehrere Abgabenbescheide angeführt und führt die Berufung des Abgabepflichtigen den oder die Bescheide, gegen die sich die Berufung (auch) richten soll, nicht aus (§ 193 Abs 1 und § 193 Abs... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO;MOG 1985 §101 idF 1994/664;MOG 1985 §105 Abs1 idF 1994/664;
Rechtssatz: Im Verfahren zur bescheidmäßigen Feststellung der Anlieferungs-Referenzmenge gemäß § 9 MilchReferenzmengenZuteilungsV 1995 ist die BAO anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996170399.X02 ... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist eine GmbH, an welcher der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer jeweils zu 50 % beteiligt sind. Der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer haben sich am Unternehmen der Erstbeschwerdeführerin als (atypisch) stille Gesellschafter mit einer Einlage von je 250.000 S beteiligt; in der Vereinbarung über die stille Gesellschaft wurde festgehalten, daß sich die Verteilung von Gewinn und Verlust nach dem Verhältnis des bei der Erstbeschwerdeführerin eingezahlten St... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §243;BAO §260;BAO §85 Abs1;BAO;VwRallg;
Rechtssatz: Da die BAO eine Besprechung der Partei mit dem Sachbearbeiter der Berufungsbehörde nicht vorschreibt, wird mit dem Vorbringen der Partei, auf ihr telefonisches Ersuchen sei eine solche Besprechung abgelehnt worden, keine Verletzung von Verfahrensvorschrift... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht in erster Linie in Streit, ob die vom steuerlichen Vertreter des Beschwerdeführers - einer Buchführungsgesellschaft m.b.H. - mit Schriftsatz vom 1. Dezember 1989 erhobene Berufung gegen den die Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens für das Jahr 1986 verfügenden Bescheid vom 28. November 1989 oder gegen den damit verbundenen Sachbescheid gerichtet war. Die belangte Behörde nahm im angefochtenen Bescheid ersteres... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §275;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994150070.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Den Erklärungen des Beschwerdeführers folgend erließ das Finanzamt den Umsatz- und Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1988 (in der Folge: Sachbescheide), wobei diese iSd § 93 Abs 3 lit a BAO keine Begründung: enthielten. Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 beantragte der Beschwerdeführer die Mitteilung der den Sachbescheiden fehlenden
Begründung: und erhob unter einem Berufung, wobei er ausführte, in den Sachbescheiden seien die Vorsteuer, die Umsatzsteuer, die Zahllast, das zu versteue... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §275;
Rechtssatz: Der Abgabenbehörde kann nicht entgegengetreten werden, wenn sie unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse (die Sachbescheide sind laut Erklärungen ergangen; beim Abgabepflichtigen handelt es sich um einen Rechtsanwalt) zwölf Tage als angemessene Frist zur Behebung der der Berufung gegen die Sachbescheide anhaftenden Mängel a... mehr lesen...