RS Vwgh 1992/4/8 91/13/0123

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Veröffentlicht am 08.04.1992
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250 Abs1;
BAO §275;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/27 89/14/0255 6

Stammrechtssatz

Die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit einer Erklärung in der Berufung, welche Änderungen beantragt werden, schließt aber neben der Erklärung, mit dem angefochtenen Bescheid nicht einverstanden zu sein, im Falle der teilweisen Anfechung eines Bescheides die Erklärung mit ein, wie weit diese Anfechtung reicht (Hinweis E 23.10.1969, 1132/68).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130123.X01

Im RIS seit

08.04.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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