RS Vwgh 1992/9/14 91/15/0135

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Veröffentlicht am 14.09.1992
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250;
BAO §275;

Rechtssatz

Fehlen einer Berufungsschrift die im § 250 BAO erschöpfend aufgezählten Erfordernisse, muß die Behörde nach § 275 BAO vorgehen. Die Erteilung eines solchen Mängelbehebungsauftrages liegt nicht im Ermessen der Behörde (Hinweis E 7.9.1990, 87/14/0013).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991150135.X02

Im RIS seit

14.09.1992

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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