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L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
BAO §114;Rechtssatz
Im Falle des Widerrufes eines Stundungsbescheides ist auch festzustellen, in welcher Höhe dem Abgabenschuldner aufgrund des geänderten Sachverhalts die sofortige Leistung der Abgabenschuld möglich wäre. (Im konkreten Fall hat die belangte Behörde zu dieser Frage - offenbar ausgehend von der verfehlten Rechtsauffassung, daß die teilweise Änderung des Sachverhaltes bzw das Entstehen von Forderungen des Abgabepflichtigen allein schon ohne weiteres die gänzliche Rücknahme des Bescheides ermögliche - keine Sachverhaltsfeststellungen getroffen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992170205.X04Im RIS seit
11.07.2001