RS Vwgh 1996/8/6 96/17/0078

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Veröffentlicht am 06.08.1996
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119;
BAO §212 Abs1;
LAO Wr 1962 §160 Abs1;
LAO Wr 1962 §90 Abs1;
LAO Wr 1962 §92;

Rechtssatz

Erst ein konkretes Vorbringen des Abgabepflichtigen, aus welchen Gründen die sofortige Abgabeneinhebung für ihn mit einer erheblichen Härte verbunden wäre, versetzt die Abgabenbehörde in die Lage, das Vorbringen auf seine Stichhaltigkeit hin zu überprüfen und kontrollierend ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht gem § 115 Abs 1 BAO zu entsprechen (Hinweis: E 24.6.1986, 84/14/0182; E 28.9.1983, 83/13/0040).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996170078.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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