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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212 Abs1;Rechtssatz
Dem Abgabepflichtigen aus der von ihm behaupteten schleppenden Zahlungsmoral seiner Kunden erwachsende finanzielle Unzukömmlichkeite auf den Abgabengläubiger zu überwälzen und eine von ihm als erforderlich erachtete Modernisierung seines Unternehmens zu Lasten fälliger Abgabenansprüche zu finanzieren, waren Ansinnen, die keine Umstände begründen konnten, welche das Tatbestandsmerkmal erheblicher Härte in der sofortigen vollen Abgabenentrichtung erfüllt hätten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993130172.X03Im RIS seit
12.02.2001