RS Vwgh 1996/8/6 96/17/0078

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Veröffentlicht am 06.08.1996
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L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;
LAO Wr 1962 §160 Abs1;

Rechtssatz

Die Entrichtung einer rechtskräftig festgesetzten Abgabe ist für sich allein gesehen grundsätzlich keine erhebliche Härte iSd § 160 Wr LAO.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996170078.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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