RS Vwgh 1996/8/6 96/17/0078

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Veröffentlicht am 06.08.1996
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
BAO §212 Abs1;
LAO Wr 1962 §160 Abs1;
LAO Wr 1962 §90 Abs1;
LAO Wr 1962 §92 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/17/0110 E 18. September 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Es obliegt dem Abgabepflichtigen, das Vorliegen der für die Gewährung einer Zahlungserleichterung tatbestandmäßig geforderten Voraussetzung, wonach die sofortige oder volle Entrichtung der Abgabe für ihn mit erheblichen Härten verbunden wäre, zu behaupten und näher zu konkretisieren (Hinweis E 24.6.1986, 84/14/0182).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996170078.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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