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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §115 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/17/0110 E 18. September 1987 RS 2Stammrechtssatz
Es obliegt dem Abgabepflichtigen, das Vorliegen der für die Gewährung einer Zahlungserleichterung tatbestandmäßig geforderten Voraussetzung, wonach die sofortige oder volle Entrichtung der Abgabe für ihn mit erheblichen Härten verbunden wäre, zu behaupten und näher zu konkretisieren (Hinweis E 24.6.1986, 84/14/0182).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996170078.X01Im RIS seit
20.11.2000