Rechtssatz: § 11 FSG-GV sieht in seinem Abs 2 bei Zuckerkranken, die mit Insulin behandelt werden müssen, nur in Beziehung auf eine Lenkberechtigung der Gruppe 2 zwingend die amtsärztliche Nachuntersuchung vor. mehr lesen...
Rechtssatz: Die nachträgliche Befristung einer bereits unbefristet erteilten Lenkberechtigung kommt auch nur dann in Frage, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung besteht, nach deren Art in Zukunft mit einer die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen ausschließenden oder einschränkenden Verschlechterung gerechnet werden muss. mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 15.08.2003 um 03.15 Uhr Tatort: Aschau Parkplatz Lokal ?A.? Fahrzeug: Kombinationskraftwagen, XY 1. Sie sind mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und haben Ihr Fahrzeug nicht sofort angehalten. 2. Sie sind mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und haben nicht ohne unnötigen Aufschub die nä... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach Auffassung des UVS muss bei einer Wertung der hier in Rede stehenden Übertretung des FSG (Lenken eines KFZ trotz Entzug der Lenkberechtigung) angenommen werden, der Berufungswerber werde die Verkehrssicherheit gefährden. Wenn jemand - offensichtlich ohne besondere Not - eine derart wichtige, im Interesse der Verkehrssicherheit getroffene Regelung vorsätzlich missachtet, dann ist zu befürchten, dass dieselbe Person auch andere gleich wichtige, im Interesse der Verkehrssiche... mehr lesen...
1. Die Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, hat mit Bescheid vom 23.12.2003, Zahl IV-FC 10959/VA/03, die dem Berufungswerber am 22.12.2003 unter der Zahl 2031167 von der Bundespolizeidirektion Wien für die Klasse B erteilte Lenkberechtigung für die Zeit von 3 (drei) Jahren, das ist bis 11.12.2006, gemäß § 24 Absatz 1 Ziffer 2 FSG 1997 befristet. Begründet wurde diese Entscheidung mit dem Hinweis auf das amtsärztliche Gutachten vom 11.12.2003, wonach der BW wegen Prostatektomie und mil... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zeigt, kommt die nachträgliche Befristung einer bereits unbefristet erteilten Lenkberechtigung nur dann in Frage, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung besteht, nach deren Art in Zukunft mit einer die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen ausschließenden oder einschränkenden Verschlechterung gerechnet werden muss. Dass eine Verschlechterung nicht ausgeschlossen werden kann, reicht nach dieser Judikatur für die Einschränkung d... mehr lesen...
Mit dem im Vorspruch angeführten Bescheid wurde dem Berufungswerber gemäß §§ 24 Abs 1, 25 Abs 1, 26 Abs 1 und § 7 Abs 3 Z 9 Führerscheingesetz (FSG) die ihm von der Bezirkshauptmannschaft Oberwart erteilte Lenkberechtigung für die Klasse B vom 16 10 1980, Zl ***, wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit auf die Dauer von drei Monaten, gerechnet ab Zustellung des Bescheides, entzogen. Weiters wurde ausgesprochen, dass die Zeit der Inhaftierung in die Entziehungszeit nicht einzurechnen ist ... mehr lesen...
Rechtssatz: Sachverhalt: Der Berufungswerber wurde wegen Verbrechen nach § 206 und § 207 StGB mit unbedingter Freiheitsstrafe von 6 Jahren bestraft. Die Verurteilung ist seit 25 11 2003 rechtskräftig Die Tathandlungen ereigneten sich zwischen 1992 und 1999. Am 31 08 2002 wurden sie angezeigt und wurde der Berufungswerber am 02 09 2002 in U-Haft genommen. Seit 25 11 2003 befindet er sich in Strafhaft, die voraussichtlich am 02 09 2008 enden wird. Am 09 12 2003 erfuhr die Bezirkshauptmannsch... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid vom 30.7.2003, wurde dem Berufungswerber von der Bezirkshauptmannschaft Reutte die Lenkberechtigung für die Klassen A1, A2, B, C1, C, EB, EC1, EC, F und G für einen Zeitraum von 12 Monaten gerechnet ab dem 6.7.2003 (Tag der vorläufigen Abnahme) entzogen. Weiters wurde für die Dauer des Entzuges der Lenkberechtigung ein Lenkverbot hinsichtlich des Lenkens von Motorfahrrädern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen oder Invalidenkraftfahrzeugen ausgesprochen. Es wurde auch da... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Bescheid der Bundespolizeidirektion Innsbruck wurde dem Beschuldigten die Lenkberechtigung für die Klasse B in der zeitlichen Gültigkeit durch die Befristung bis 04.07.2005 eingeschränkt. Außerdem wurde er aufgefordert, seinen Führerschein unverzüglich ab Rechtskraft des Bescheides vorzulegen. Begründet wurde dieser Bescheid damit, dass im amtsärztlichen Gutachten vom 04.07.2003 festgestellt worden sei, dass die gesundheitliche Eignung des Beschuldigten zum Lenk... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist im Rahmen des Beweisverfahrens vor dem UVS ausgehend von den der Anzeige angeschlossenen Lichtbildern und den sich daraus ergebenden Geschwindigkeiten und Entfernungsangaben, die Ausführungen des Meldungslegers, auf der von ihm angegebenen Strecke, dem Berufungswerber in einem gleichbleibenden Abstand auf einer Länge von 300 m bei Einhaltung einer Geschwindigkeit von 168 km/h nachgefahren zu sein, technisch nicht nachzuvollziehen und war die Verwertbarkeit der Geschwindigke... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Bescheid entzog die Bundespolizeidirektion Graz dem Berufungswerber die Lenkberechtigung der Klasse B im Anschluss an einen bestehenden Entzug - Entziehung der Lenkberechtigung wegen Verkehrsunzuverlässigkeit bis 08.09.2003 - mangels gesundheitlicher Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, dass dem Berufungswerber vor Wiederlangung der gesundheitlichen Eignung keine neue Lenkberechtigung erteilt werden darf und dass ihm das Lenken von Mo... mehr lesen...
Rechtssatz: Die von der Erstbehörde gutachtlich festgestellte Nichteignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen wegen mangelnder Verkehrsanpassung erscheint nachvollziehbarer als eine im Berufungsverfahren demonstrierte Einsicht und behauptete Änderung alter Lebensgewohnheiten, wenn bei einer Verkehrsauffälligkeit seit über 10 Jahren zuletzt in relativ kurzen Zeitabständen Geschwindigkeitsüberschreitungen und Verkehrsunfälle mit Sachschäden stattfanden, viele Vorstrafen wegen Lenkens ohne Lenkbe... mehr lesen...
Rechtssatz: Einer gemäß § 24 Abs.1 Z2 in Verbindung mit § 8 Abs.3 Z2 FSG verfügten Befristung der Lenkberechtigung liegt die Annahme zugrunde, dass der Besitzer der Lenkberechtigung zwar zum Lenken von Kraftfahrzeugen der betreffenden Klassen geeignet ist, diese Eignung jedoch nur für eine bestimmte Zeit angenommen werden kann und daher eine amtsärztliche und allenfalls auch fachärztliche Nachuntersuchungen erforderlich sind. Die Notwendigkeit von Nachuntersuchungen im Sinne des § 8 Abs.3 ... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Bescheid vom 03.02.2003 zu Zl 703-4-146-2003 wurde dem Berufungswerber der Führerschein auf die Dauer von zwei Jahren, gerechnet ab 25.01.2003, entzogen. Gemäß § 26 Abs 3 FSG sowie gemäß § 17 Abs 1 FSG-Gesundheitsverordnung wurde eine amtsärztliche Untersuchung beim Amtsarzt der gefertigten Behörde angeordnet. Gemäß § 26 Abs 5 FSG wurde verfügt, dass nach Ablauf der oben genannten Dauer des Entzuges der Lenkberechtigung, sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein positiv... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 12.03.2003 zu Zl FSE-199-2003 wurde dem Berufungswerber die Lenkberechtigung für die Klasse B für einen Zeitraum von zehn Monaten, gerechnet ab 05.03.2003, entzogen. Außerdem wurde dem Berufungswerber das Lenken von Motorfahrrädern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen oder Invalidenkraftfahrzeugen für die Dauer des Entzuges der Lenkberechtigung verboten. Es wurde ihm das Recht aberkannt, von einer allfällig erteilten ausländischen Lenkberec... mehr lesen...
Rechtssatz: Fehlende Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen durch das Zusammentreffen mehrerer Faktoren: Schwerhörigkeit, leichte Demenz, reduzierte Sehleistung und fehlendes Problembewusstsein betreffend Alkohol - Frage der Risikoneigung mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber die Lenkberechtigung für Fahrzeuge der Klassen A, B und F, Führerschein ausgestellt von der Bezirkshauptmannschaft Kufstein am 02.07.1973 unter Zahl 451/73, mangels gesundheitlicher Eignung bis zur Beibringung eines positiven amtsärztlichen Gutachtens entzogen. Weiters wurde das Recht aberkannt, von einer allfällig erteilten ausländischen Lenkberechtigung auf die Dauer des Entzuges der Lenkberechtigung in Österreich Gebrauch zu mache... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber gemäß § 24 Abs 1 Z 1 und § 3 Abs 1 Z 3 Führerscheingesetz, BGBl Nr 120/1997 (FSG) in der gültigen Fassung die Lenkberechtigung für Fahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G Führerschein ausgestellt von der Bezirkshauptmannschaft Imst am 04.07.1968 unter Zahlxxxx, mangels gesundheitlicher Eignung im Sinne des § 3 Abs 1 Z 3 FSG für die Dauer der Nichteignung entzogen. Weiters wurde ausgesprochen, dass dem Berufungswerber gemäß § 3 Abs 2 F... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Schlafkrankheit ?Narkolepsie? fällt unter das Krankheitsbild des § 12 Abs. 3 der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung. Dies bedingt einen Ausschluss vom Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2, bei positiver fachärztlicher Stellungnahme kann jedoch eine Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 - befristet auf zwei Jahre - erteilt werden. mehr lesen...
Rechtssatz: Laut ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist für die gemäß § 7 Abs. 4 FSG vorzunehmende Wertung die Verwerflichkeit der Straftaten, die Gefährlichkeit der Verhältnisse, unter denen sie begangen wurden, die seither verstrichene Zeit und das Verhalten während dieser Zeit maßgebend. Das Wertungskriterium der Gefährlichkeit der Verhältnisse kommt beim gegebenen Sachverhalt nicht zum Tragen. Das Kriterium der Verwerflichkeit fällt zum Nachteil des Berufungswerbers schwe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, C, E und F auf Grund mangelnder gesundheitlicher Eignung bis zur Beibringung eines positiven amtsärztlichen Gutachtens entzogen und wurde ihm gleichzeitig das Recht, von einer allfällig erteilten ausländischen Lenkberechtigung auf die Dauer des Entzuges der Lenkberechtigung in Österreich Gebrauch zu machen, aberkannt. In der Begründung: wurde auf ein amtsärztliches Gutachten vom 09.12.2002 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Erlässt die Erstinstanz unter Zugrundelegung des § 57 Abs. 1 AVG - Gefahr in Verzug - einen Bescheid, welcher mit Vorstellung bekämpft wurde, so kommt diesem Bescheid aufschiebende Wirkung nicht zu. Erlässt die Erstinstanz innerhalb der ihr nach § 57 Abs. 2 AVG offen stehenden Zweiwochenfrist lediglich einen sogenannten Aussetzungsbescheid iSd § 38 zweiter Satz AVG, so gibt sie damit nicht zu erkennen, dass sie in der gegenständlichen Administrativangelegenheit weitere Ermittl... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, C, E, F und G wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit auf die Dauer von drei Monaten entzogen. Gleichzeitig wurde als begleitende Maßnahme eine Nachschulung angeordnet. Weiters wurde dem Berufungswerber ausdrücklich verboten, ein Motorfahrrad, ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug oder ein Invalidenkraftfahrzeug zu lenken und das Recht aberkannt, von einer allfälligen ausländischen Lenkberec... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid vom 6.11.2002 wurde dem Antragsteller zu Spruchpunkt 1. die von der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel für Kraftfahrzeuge der Klassen A und B erteilte Lenkberechtigung, Zahl 565/68, gemäß § 26 Abs 2 FSG iVm § 57 Abs 1 AVG für 6 Monate, gerechnet ab 30.10.2002, dem Tag der vorläufigen Abnahme des am 30.1.1969 ausgestellten Führerscheines, entzogen. Gleichzeitig wurde dem Antragsteller für die festgelegte Dauer gemäß § 32 Abs 1 Z 1 FSG das Lenken von Motorfahrrädern und vie... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid vom 12.12.2003 hat die Erstbehörde dem Berufungswerber gemäß § 24 Abs 1 Z 1 und § 25 Führerscheingesetz idF BGBl I Nr 81/2002 unter Anwendung des § 57 Abs 1 AVG die Lenkberechtigung wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit im Sinne des § 7 Abs 1 Z 2 FSG für die Dauer von 12 Monaten (gerechnet ab dem Tag der Bescheidzustellung) entzogen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde der dagegen erhobenen Vorstellung keine Folge gegeben. Weiters wurde dem Berufungswerber... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Besitzer der Lenkberechtigung gerichtsstrafrechtlich wegen des Verbrechens nach § 28 Abs. 2 (4. Fall) und Abs. 3 (1. und 2. Fall) Suchtmittelgesetz, des Verbrechens nach § 28 Abs. 2 (2. Fall) Suchtmittelgesetz und des Vergehens nach § 27 Abs. 2 Z 2 Suchtmittelgesetz als Beteiligter nach § 11 (3. Fall) StGB rechtskräftig verurteilt, wobei über ihn eine Freiheitsstrafe von drei Jahren (zwei Jahre wurden bedingt nachgesehen) verhängt wurde, so ist er als besonders verkehr... mehr lesen...
Mit dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck wurde dem Berufungswerber die Lenkberechtigung für die Klasse B für den Zeitraum 8 Monaten, gerechnet ab 9.11.2002, entzogen. Weiters wurde dem Berufungswerber das Lenken von Motorfahrrädern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen oder Invalidenkraftfahrzeugen für die Dauer des Entzuges der Lenkberechtigung verboten. Dem Berufungswerber wurde auch das Recht, von einer allfällig erteilten ausländischen Lenkberechtigung auf die Dauer des Entz... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel wurde der Berufungswerberin gemäß § 26 Abs 1 Z 2 FSG ihre von der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel für Kraftfahrzeuge der Klassen B und F erteilte Lenkerberechtigung zu Zl 333/80 für die Dauer von 4 Monaten, gerechnet ab 11.08.2002, entzogen. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Berufung erhoben. In der Berufung wurde vorgebracht, dass der vorliegende Bescheid rechtswidrig erlassen worden sei. Zum Einen sei e... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 23.10.2002 wurde dem Berufungswerber die Lenkberechtigung für die Klasse B für die Dauer von 7 Monaten entzogen. Gleichzeitig wurde eine Nachschulung und die Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens samt Beibringung einer verkehrspsychologischen Stellungnahme angeordnet. Weiters wurde dem Berufungswerber untersagt, während der Dauer des Entzuges der Lenkberechtigung von einer allfällig bestehenden ausländischen Lenkberechtigung in... mehr lesen...