RS UVS Oberösterreich 2003/05/29 VwSen-520220/14/Br/Gam

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.2003
beobachten
merken
Rechtssatz

Fehlende Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen durch das Zusammentreffen mehrerer Faktoren: Schwerhörigkeit, leichte Demenz, reduzierte Sehleistung und fehlendes Problembewusstsein betreffend Alkohol - Frage der Risikoneigung

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten