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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §25 Abs2;Rechtssatz
Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwahrung besteht auch gegenüber Personen im privaten Nahebereich, wobei darauf abzustellen ist, ob diese Personen zur Waffe jederzeit und ohne Notwendigkeit der Überwindung eines Hindernisses Zugang haben (Hinweis E 17.6.1999, 99/20/0158). Diese Grundsätze gelten in erhöhtem Maße, wenn im gemeinsamen Haushalt minderjährige Kinder leben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000200155.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
29.04.2009