RS Vwgh 2000/6/8 2000/20/0155

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Veröffentlicht am 08.06.2000
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §25 Abs2;
WaffG 1996 §25 Abs3;
WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwahrung besteht auch gegenüber Personen im privaten Nahebereich, wobei darauf abzustellen ist, ob diese Personen zur Waffe jederzeit und ohne Notwendigkeit der Überwindung eines Hindernisses Zugang haben (Hinweis E 17.6.1999, 99/20/0158). Diese Grundsätze gelten in erhöhtem Maße, wenn im gemeinsamen Haushalt minderjährige Kinder leben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000200155.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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