RS Vwgh 2000/6/8 2000/20/0155

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Veröffentlicht am 08.06.2000
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §25 Abs2;
WaffG 1996 §25 Abs3;
WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Der Gebrauch von dem Zugriff zugänglichen Waffen durch Unbefugte wird nicht dadurch verhindert, dass die Waffen ungeladen oder durch Entfernen etwa des Magazins nicht gebrauchsfähig sind. Denn der ungehinderte Zugriff zu den Waffen ermöglicht es dritten Personen, diese an sich zu nehmen und durch Laden bzw Ergänzung fehlender Teile verwendungsfähig zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000200155.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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