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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §25 Abs2;Rechtssatz
§ 3 Abs 2 der Zweiten WaffV unterscheidet zwischen dem Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen und Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern bzw Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender. Je nach dem vorzubeugenden Risiko ist somit die zumutbare Art der Verwahrung vor unberechtigtem - auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichtetem - Zugriff in einem unterschiedlichen Ausmaß zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999200321.X03Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
14.01.2015