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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §25 Abs3;Rechtssatz
Von einem Inhaber waffenrechtlicher Urkunden muss erwartet werden, dass er stets - ohne durch Unfälle erst dazu veranlasst zu werden - vorsichtig mit Waffen umgeht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998200391.X03Im RIS seit
25.04.2001