RS Vwgh 2000/9/21 98/20/0391

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.2000
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §25 Abs3;
WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Von einem Inhaber waffenrechtlicher Urkunden muss erwartet werden, dass er stets - ohne durch Unfälle erst dazu veranlasst zu werden - vorsichtig mit Waffen umgeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998200391.X03

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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