Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 28. März 1990 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO 1960 für die vom Magistrat der Stadt Wien, MA 48, am 18. Februar 1989 um 8.55 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien 16, Lerchenfelder Gürtel 17, verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges ein Kostenersatz in der Höhe von S 1.260,... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z13b;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0022 E 4. Juli 1985 RS 3(hier: 7.00 bis 19.00 Uhr, ausgenommen Zustelldienste von 9.00 bis 16.00 Uhr) Stammrechtssatz Der Eintritt einer Verkehrsbehinderung ist schon zum Zeitpunkt des Abstellens eines Fahrzeuges entgegen einem durch Verkehrszeichen kundgemachten "Spitze... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2 idF 1987/213;StVO 1960 §89a Abs2a idF 1983/174; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0022 E 4. Juli 1985 RS 1 Stammrechtssatz Für die Rechtmäßigkeit einer Abschleppung nach § 89a Abs 2 StVO 1960 ist es nicht erforderlich, dass die Verkehrsbehinderung bereits eingetreten ist. Vielmehr genügt grundsätzlich die begründete Besorgnis, dass eine Verkehrsbeh... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2 idF 1987/213 ;StVO 1960 §89a Abs7 idF 1976/412 ;
Rechtssatz: GRS wie VwGH E 1990/10/03 89/02/0195 8 Verstärkter Senat European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020099.X06 Im RIS seit 12.06.2001 Zuletzt aktualisiert am 31.05.2010 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2 idF 1989/086 ;StVO 1960 §89a Abs2a idF 1989/086 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/03 89/02/0195 4 Verstärkter Senat Stammrechtssatz Ausgehend von der unterschiedlichen Diktion in den einzelnen literae des durch die zehnte StVONov neu geschaffenen § 89a Abs 2 a StVO ist die Frage des Vorliegens einer Verkehrs... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z13b;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a;
Rechtssatz: Ein im Halteverbot mit der Zusatztafel "Ausgenommen Zustelldienste" erlaubterweise abgestelltes Fahrzeug darf nicht abgeschleppt werden, wenn an Ort und Stelle eindeutig zu erkennen ist, daß ein objektiv verkehrswidriges Verhalten nicht als Ursache für die Verkehrsbeeinträchtigung gilt (Hinweis B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2 idF 1987/213 ;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Ist aufgrund der Verkehrsverhältnisse zu einem bestimmten Zeitpunkt mit der Abnahme des Fließverkehrs nicht zu rechnen, so ist eine Stunde später die Hinderung desselben durch das abgestellte Fahrzeug auch noch zu besorgen und das Unterlassen der Feststellung der Verhältnisse i... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Berufungssenates der Stadt Wien vom 26. September 1989 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO 1960 für die vom Magistrat der Stadt Wien, MA 48, am 18. Oktober 1988 um 9.39 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien 12, A-Gasse n, verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges ein Kostenersatz in der Höhe von S 1.260,... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2 idF 1987/213 ;
Rechtssatz: Ein Abstand von ca 35 cm zwischen einem Fahrzeug und einer Straßenbegrenzung ist nicht ausreichend, Fußgängern, insbesondere solchen mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl, die ungestörte Benützung des Gehsteiges zu ermöglichen, sodaß sie genötigt sind, auf die Fahrbahn auszuweichen (Hinweis E 25.11.1983, 83/02/0075, VwSlg 11236... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2 idF 1987/213 ;StVO 1960 §89a Abs2a idF 1983/174;VwGG §13 Abs1 Z2; Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):88/18/0091 E 28. Oktober 1988 RS 1; 88/18/0091 E 28. Oktober 1988 RS 2; 88/18/0091 E 28. Oktober 1988 RS 8; 88/18/0091 E 28. Oktober 1988 RS 7; 88/18/0091 E 28. Oktober 1988 RS 6; (RIS: abgv) ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2 idF 1987/213;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0223 E VS 20. Februar 1986 VwSlg 12041 A/1986 RS 3 Stammrechtssatz Für die Rechtmäßigkeit der Entfernung eines Fahrzeuges kommt es allein darauf an, ob die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der tatsächlichen Entfernung gegeben waren. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ABGB §6;StVO 1960 §89a Abs2 idF 1987/213 ;StVO 1960 §89a Abs2 idF vor 1983/174;StVO 1960 §89a Abs2a idF 1983/174;VwGG §13 Abs1 Z2; Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):88/18/0091 E 28. Oktober 1988 RS 1; 88/18/0091 E 28. Oktober 1988 RS 2; 88/18/0091 E 28. Oktober 1988 RS 8; 88/18/0091 E 28. Oktober 1988... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. November 1989 wurden dem Beschwerdeführer unter Berufung auf § 89a Abs. 7 und 7a der StVO 1960 in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien vom 14. April 1978, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 17/1978, die Kosten für die von der Magistratsabteilung 48 am 24. April 1987 um 8.50 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien 8, Skodagasse gegenüber Nr. n, verkeh... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2 idF 1987/213;StVO 1960 §89a Abs2a litb idF 1983/174;
Rechtssatz: Ist ein Fahrzeug in 1 m Entfernung von einer Haltestellentafel für Omnibusse abgestellt, so ist die Entfernung dieses Fahrzeuges wegen des Vorliegens der Voraussetzungen des § 89 a Abs 2 a lit b StVO idF BGBl 1983/174 nicht rechtswidrig (Hinweis E 30.5.1978, 1255/77). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. November 1989 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO 1960 der Ersatz der Kosten für die am 8. März 1989 um 9.15 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien 9, Grünentorgasse 12, verkehrsbeeinträchtigend abgestellten, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges in der Höhe von S 1.260,-- vorgeschrieben. Entsprechend der Begründung: des angefochtenen Bescheides... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Die sogenannten "Diplomatenzonen" sind in Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen der Republik Österreich angeordnet worden; im Sinne dieser Verpflichtung liegt es auch, ausländischen Diplomaten und diesen gleichgestellten Personen jederzeit die Freiheit der Zufahrt und Abfahrt zu und von den Räu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Fälle, insbesondere den Zweck der Halteverbotszone, in der das Halten und Parken außer für Fahrzeuge einer KSZE-Delegation untersagt ist, hat wie in einer Diplomatenzone der ganze Bereich der Verbotszone freizubleiben. Daher berechtigt schon das teilweise Abst... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. September 1989 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO 1960 der Ersatz der Kosten für die am 13. September 1988 um 15.55 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien VII, Zollergasse 8/Kreuzung Lindengasse, verkehrsbeeinträchtigend abgestellten, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges in der Höhe von S 1.260,-- vorgeschrieben. Entsprechend der Begründung: di... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litd;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a;
Rechtssatz: Werden die Fußgänger durch ein im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder (§ 24 Abs 1 lit d StVO) abgestelltes Fahrzeug gehindert, die Fahrbahn ohne wesentliche Abweichung von der gedachten Verlängerung des Gehsteiges zum gegenüberliegenden Gehstei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach nach näher bestimmten Pkws gemäß § 89 a Abs. 7 und Abs. 7 a StVO 1960 ein Kostenersatz für dessen am 16. November 1988 um 19.45 Uhr erfolgte Entfernung von seinem Abstellplatz in Wien V, Siebenbrunnengasse "38 ggü.", sowie für die anschließende Aufbewahrung dieses Pkws in der Höhe von S 1.260,-- vorgeschrieben. In seiner an den Verwaltungsgerichtsh... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;
Rechtssatz: Die Rechtmäßigkeit einer Entfernung nach § 89a Abs 2 StVO ist bezogen auf den Zeitpunkt der Entfernung zu beurteilen (Hinweis E VS 24.2.1986, VwSlg 12041 A/1986). Daraus folgt, daß es darauf ankommen kann, welches der mehreren verkehrsbeeinträchtigenden Fahrzeuge zuerst entfernt wurde, wenn bereits dadurch die Verkehrsbeeinträchtigung besei... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;
Rechtssatz: Kann anhand der im Verwaltungsakt erliegenden Skizzen nicht ausgeschlossen werden, daß dann, wenn lediglich der PKW des Zulassungsbesitzers entfernt wird, das daneben stehende Fahrzeug wegen der geringen Abstände nach vorne und hinten (noch immer) nicht oder nur nach Durchführung komplizierter Fahrmanöver (Hinweis E 13.2.1987, 86/18/0251, V... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;
Rechtssatz: In dem Fall, daß eine Verkehrsbeeinträchtigung durch mehrere abgestellte Fahrzeuge verursacht wird, ist die Beh berechtigt, eines dieser Fahrzeuge - gleichgültig welches - entfernen zu lassen, wenn an Ort und Stelle anhand der gegebenen Situation nicht offenkundig ist, daß nur das Verhalten eines der Fahrzeuglenker infolge objektiven Versto... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;
Rechtssatz: § 89 a Abs 2 a StVO idF der 12. Nov enthält - wie aus dessen einleitendem Wort "insbesondere" hervorgeht - nur eine demonstrative Aufzählung jener Fälle, in denen die Entfernung eines Fahrzeuges in Betracht kommt. Der Umstand, dass Verbotszonen des Haltestellenbereiches eines Massenbeförderungsmittels dort nicht erwähnt sind, hindert daher ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs7;StVO 1960 §89a Abs7a;
Rechtssatz: Da es für die Frage der Zulässigkeit der Abschleppung und der Kostenersatzpflicht des Zulassungsbesitzers lediglich darauf ankommt, ob das Fahrzeug verkehrsbeeinträchtigend iSd § 89 a Abs 2 StVO abgestellt war und ob die Verkehrsbeeinträchtigung zum Zeitpunkt des Abstellens vorhersehbar war, nicht je... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0223 E VS 20. Februar 1986 VwSlg 12041 A/1986 RS 6 Stammrechtssatz Die Behörde oder die in Betracht kommenden Organe sind nicht erst dann berechtigt, ein Fahrzeug zu entfernen oder entfernen zu lassen, wenn den Lenker eines anderen Fahrzeuges konkret gehindert wird, sondern die Entfernung darf schon dann veranlass... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;
Rechtssatz: Da es für die Rechtmäßigkeit der Entfernung eines Fahrzeuges allein darauf ankommt, ob die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Entfernung gegeben waren (Hinweis E VS 20.2.1986, 85/02/0223, VwSlg 12041 A/1986), zwischen den vom Meldungsleger gemachten Wahrnehmungen und der Entfernung des Fahrzeuges des Halters aber ein Zeitraum von etwa drei S... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a;
Rechtssatz: Eine für bestimmte Zwecke gewidmete Halteverbotszone darf nicht gleichsam "zentimeterweise" von nicht berechtigten Fahrzeugen in dem Sinne vermindert werden, dass berechtigte Fahrzeuge nur unter komplizierten Fahrmanövern dort halten oder parken können. Wenn man bei solchen Halteverbotszonen eine abstrakte Möglichkeit d... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a;
Rechtssatz: Der im E 23.10.1986, 86/02/0114 und E 28.10.1988, 88/18/0091 geprägte
Rechtssatz: , dass die abstrakte Verkehrsbeeinträchtigung zur Entfernung nicht berechtigter Fahrzeuge genüge, wird auch auf eine für Fahrzeuge der BPolDion Wr vorbehaltene Halteverbotszone ausgedehnt. European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2 idF 1983/174;StVO 1960 §89a Abs2a idF 1983/174; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0091 E 28. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Der durch die 10.StVO-Novelle, BGBl 1983/174 eingefügte § 89a Abs 2a StVO hat gegenüber der bis dahin bestandenen Rechtslage insofern eine Änderung herbeigeführt, als seither in den in dieser demonstrativen Aufzählung entha... mehr lesen...