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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2;Rechtssatz
In dem Fall, daß eine Verkehrsbeeinträchtigung durch mehrere abgestellte Fahrzeuge verursacht wird, ist die Beh berechtigt, eines dieser Fahrzeuge - gleichgültig welches - entfernen zu lassen, wenn an Ort und Stelle anhand der gegebenen Situation nicht offenkundig ist, daß nur das Verhalten eines der Fahrzeuglenker infolge objektiven Verstoßes gegen straßenpolizeiliche Vorschriften in ursächlichem Zusammenhang mit der Verkehrsbeeinträchtigung steht (Hinweis E 10.9.1983, 81/02/0112, VwSlg 10799 A/1983; E 4.7.1985, 85/02/0156).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020145.X01Im RIS seit
12.06.2001