Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7;StVO 1960 §9 Abs1;
Rechtssatz: Eine Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89 a Abs 2 StVO liegt auch dann vor, wenn einer Vorbeifahrt eine bestimmte Rechtsvorschrift (hier: § 9 Abs 1 leg cit) entgegensteht, mag eine Vorbeifahrt auch faktisch möglich sein. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2374/76 E 16. Juni 1977 RS 7 Stammrechtssatz Die Mißachtung eines zur Hitanhaltung einer Verkehrsbeeinträchtigung erlassenen Halteverbotes läßt in Spitzenverkehrszeiten eine Hinderung und damit Beeinträchtigung des Verkehrs besorgen, wenn dadurch ein Fahrstreifen einer Fahrbahn unbenützbar ist. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0223 E VS 20. Februar 1986 VwSlg 12041 A/1986 RS 6 Stammrechtssatz Die Behörde oder die in Betracht kommenden Organe sind nicht erst dann berechtigt, ein Fahrzeug zu entfernen oder entfernen zu lassen, wenn den Lenker eines anderen Fahrzeuges konkret gehindert wird, sondern die Entfernung darf schon dann veranlass... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0056 E 4. Juli 1985 RS 3 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Abschleppung ist es nicht, dass die Verkehrsbeeinträchtigung bereits eingetreten ist; es genügt auch eine diesbezügliche begründete Besorgnis (Hinweis E 12.5.1977, 2405/76, VwSlg 9320 A/1977). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a lith;
Rechtssatz: Für die Rechtmäßigkeit der Entfernung des KFZ kommt es nicht auf die Rechtswidrigkeit der Abstellung, sondern ausschließlich auf die dadurch bewirkte Verkehrsbeeinträchtigung an (Hinweis E 19.10.1978, 1353/77). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986020184.X02 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der Entfernung von Hindernissen und den damit verbundenen Kosten gilt das Verursachungsprinzip (Hinweis E 2.6.1980, 2581/79). Auf das Verschulden kommt es nicht an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986020184.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;
Rechtssatz: Die Tatsache, dass ein "zur Hintanhaltung von Verkehrsbeeinträchtigungen" erlassenes Halteverbot nach § 52 Z 13 b StVO 1960 übertreten wurde, lässt für sich allein noch nicht den zwingenden Schluss zu, dass auch konkret eine Beeinträchtigung des Verkehrs im Sinne des § 89 a StVO 1960 bewirkt worden wäre; dies muss vielmehr jeweils sachverha... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0056 E 4. Juli 1985 RS 3 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Abschleppung ist es nicht, dass die Verkehrsbeeinträchtigung bereits eingetreten ist; es genügt auch eine diesbezügliche begründete Besorgnis (Hinweis E 12.5.1977, 2405/76, VwSlg 9320 A/1977). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0056 E 4. Juli 1985 RS 2 Stammrechtssatz Eine mit der Zusatztafel "ausgenommen für Diplomatenfahrzeuge" beschilderte Halteverboteszone wird in Erfüllung völkerrechtlicher Pflichten angeordnet; ausländischen Diplomaten und diesen gleichgestellten Personen soll jederzeit die Freiheit der Zu- und Abfahrt zu und von d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbrachte ab 31. Jänner 1981 einen Skiurlaub in Saalbach, Ortsteil Hinterglemm. Am 5. Februar 1981 wurde der in seinem Besitz befindliche, dem Kennzeichen nach bestimmte Pkw (ein Fahrzeug seiner Dienstgeberfirma), den er auf der Glemmertal-Landesstraße L 111 am Ortsende von Hinterglemm auf der rechten Fahrbahnseite in Fahrtrichtung Talschluß gesehen geparkt hatte, in Anwendung des § 89 a Abs. 2 StVO abgeschleppt. Am 7. Februar 1981 würde ihm das Fahrzeug nach Bez... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2 idF 1974/021 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):81/03/0054 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1051/75 E 1. Juli 1976 VwSlg 9099 A/1976 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jedes den straßenpolizeiliches Vorschriften widersprechende Abstellen eines Gegenstandes - hier eines PKW - auf der Straße ber... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2StVO 1960 §89a Abs7 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):81/03/0054 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2405/76 E 12. Mai 1977 VwSlg 9320 A/1977 RS 1 Stammrechtssatz Nicht jeder Verstoß gegen Bestimmungen der StVO berechtigt die Behörde bzw die in Betracht kommenden Organe, ein Fahrzeug nach § 89a... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2StVO 1960 §89a Abs7 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):81/03/0054
Rechtssatz: In Wintersportorten muß mit Schneefall und damit mit der hiefür erforderlichen Schneeräumung gerechnet werden. Auch die Behinderung der Schneeräumung durch ein gesetzwidrig abgestelltes Fahrzeug berechtigt zur koste... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 11. November 1975 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89 a Abs. 7 der Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960 der Kostenersatz für das Entfernen von aus seinem, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeug (Pkw) auf die Straße mit öffentlichem Verkehr in Wien 13., Auhofstral3e 4, ausgeflossenem Treibstoff, vorgenommen durch die Feuerwehr der Stadt Wien am 3. Juli 1974 in der Zeit von 13.05 bis 13.59 Uhr, in der Höhe von S 610,-- vorgeschriebe... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2StVO 1960 §92
Rechtssatz: Bloße Verunreinigungen(hier: ausgeflossenes Benzin) fallen unter die Bestimmungen des § 92 StVO 1960, (Hinweis auf E d. VfGH vom 11. Juni 1977, B 121/76-6, VfSlg 8055) der in seinem Absatz 3 die Behörde ausdrücklich dazu ermächtigt, die Kosten der Entfernung von Verunreinigungen sowie der Reinigung der Straße jenen Personen ... mehr lesen...