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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2;Rechtssatz
Kann anhand der im Verwaltungsakt erliegenden Skizzen nicht ausgeschlossen werden, daß dann, wenn lediglich der PKW des Zulassungsbesitzers entfernt wird, das daneben stehende Fahrzeug wegen der geringen Abstände nach vorne und hinten (noch immer) nicht oder nur nach Durchführung komplizierter
Fahrmanöver (Hinweis E 13.2.1987, 86/18/0251, VwSlg 12398 A/1987) seinen Abstellplatz hätte verlassen können, ist die Entfernung des Pkw des Zulassungsbesitzers jedenfalls gesetzwidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020145.X03Im RIS seit
12.06.2001