Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/16 92/02/0322 2 Stammrechtssatz Einem zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs bestellten und geschulten Organ ist es zuzubilligen, eine Behinderung von Verkehrsteilnehmern richtig zu beobachten (Hinweis E 23.9.1992, 90/03/02... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde von der - durch die Einbringung eines Devolutionsantrages zuständig gewordenen - belangten Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen einen Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 11. Mai 1992 abgewiesen und die Vorschreibung des Kostenersatzes für die am 27. September 1991 um 13.25 Uhr erfolgte Entfernung eines für den Beschwerdeführer zugelassenen Pkw"s von seinem Abstellort im Bereich einer Haltestelle eines Massenbeförderungsmittels (... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2 idF 1987/213;StVO 1960 §89a Abs2a litb idF 1983/174;
Rechtssatz: Beim Abstellen von Fahrzeugen im Bereich von Autobushaltestellen geht es nicht nur um die Hinderung des Busses selbst, sondern darüberhinaus um die Beeinträchtigung des Fließverkehrs durch Busse, die nicht zügig in Haltestellenbereiche einfahren bzw die im Haltestellenbereich nicht unmitte... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2 idF 1974/021;StVO 1960 §89a Abs2 idF 1987/213;StVO 1960 §89a Abs2a litb idF 1983/174;
Rechtssatz: Der VwGH hat zwar in seiner zu § 89a Abs 2 StVO idF der 4ten Nov ergangenen Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, daß das Abstellen eines Fahrzeuges im Haltestellenbereich eines Massenbeförderungsmittels nicht von vornherein eine Beeinträchtigung des Verkeh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Eigentümer einer Grundfläche im Ausmaß von 109 m2 im Gebiet der Gemeinde S (kurz: Gemeinde) (Vorplatz bzw. Parkfläche zwischen dem Hotelgebäude des Beschwerdeführers und der angrenzenden Wegparzelle "W-Weg"), die mit dem am 31. Juli 1992 zugestellten Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 29. Juli 1992 zugunsten der Gemeinde rechtskräftig enteignet wurde. Zur näheren Vorgeschichte wird diesbezüglich auf das am heutigen Tage ergangene Erkenntnis des Verwaltun... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;
Rechtssatz: Von einer Entfernung iSd § 89a Abs 2 StVO kann nur dann gesprochen werden, wenn dieses Entfernen zur Folge hat, daß das Fahrzug den Verkehr nicht mehr beeinträchtigt (Hinweis E 23.12.1987, 86/18/0190). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992060263.X04 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 2. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 StVO 1960 verpflichtet, die Kosten für die Entfernung seines gemäß § 89a Abs. 2a lit. c StVO 1960 am 14. Dezember 1990 um ca. 21.00 Uhr in der Ladezone am Herzog-Sigmund-Ufer verkehrsbehindernd abgestellten, dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws zu bezahlen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §39 Abs2;StVO 1960 §89a Abs2;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, daß im Nahbereich einer Markthalle auch abends und in der Nacht Arbeiten durchgeführt werden müssen, ist es nicht rechtswidrig, wenn die belBeh ohne weitere Ermittlungen davon ausging, daß durch die Abstellung des Fahrzeuges die Besorgnis einer Hinderung des Verkehrs gegeben war. Ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §59 Abs1;StVO 1960 §89a Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/29 91/03/0260 2 Stammrechtssatz Gegenstand des Spruches eines Kostenvorschreibungsbescheides iSd § 89a Abs 2 StVO ist allein die Zahlungsverpflichtung einer bestimmten Person gegenüber einer bestimmten Gebietskörperschaft innerhalb bestimmter Frist (Hinweis E 2.12.19... mehr lesen...
Mit der Berufungsentscheidung des Stadtrates der mitbeteiligten Gemeinde wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89 a Abs. 2, 3 und 7 StVO für die Entfernung des verkehrsbehindert abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges ein Kostenersatz in der Höhe von S 1.800,-- vorgeschrieben. Aus der Anzeige der Stadtpolizei ergebe sich, daß das Fahrzeug am Aschbachweg vor der Einfahrt zum Haus Nr. 14 leicht schräg am rechten Fahrbahnrand abgestellt gewesen sei, sodaß der A... mehr lesen...
Index: L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §59 Abs1;B-VG Art119a Abs5;GdO Tir 1966 §112;StVO 1960 §89a Abs2;
Rechtssatz: Die Sachentscheidung der Vorstellungsbehörde kann nur in der Kassation des Bescheides oder in der Abweisung der Vorstellung bestehen. Durch die Entscheidung über die Vo... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. Juni 1993 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 2a, 7 und 7a StVO für die vom Magistrat der Stadt Wien vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien 4, Wiedner Hauptstraße 48, Hauptfahrbahn, verkehrsbehindernd abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges ein Kostenersatz in der Höhe von insgesamt S 1.434,-- vorgeschrieben. In der Begründung: nahm die belangte B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §89a Abs2;
Rechtssatz: Im Hinblick auf den gesetzlichen Tatbestand der Beeinträchtigung des Verkehrs iSd § 89a Abs 2 StVO ist eine in den Einzelheiten maßstabgetreue Skizze nicht in jedem Fall erforderlich (Hinweis E 21.2.1990, 89/02/0194). Schlagworte Beweismittel Skizzen Audio-Visuelle Medien ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7;StVO 1960 §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0003 E 23. April 1987 RS 2 Stammrechtssatz Eine Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89 a Abs 2 StVO liegt auch dann vor, wenn einer Vorbeifahrt eine bestimmte Rechtsvorschrift (hier: § 9 Abs 1 leg cit) entgegensteht, mag eine Vorbeifahrt auch faktisch mögl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. Juni 1993 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und Abs. 7a StVO für die vom Magistrat der Stadt Wien am 21. Juni 1991 um 12.45 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien VIII, Buchfeldgasse 18, verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges ein Kostenersatz in der Höhe von insgesamt S 1.260,-- vorgeschrieben. In der Begründun... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Weder bei der Zulässigkeit der Entfernung des Fahrzeuges noch bei der Vorschreibung der Kosten gegenüber dem Zulassungsbesitzer kommt es darauf an, ob diesen Lenker des Fahrzeuges gewesen ist oder dieses einer Person überlassen hat, die "vertrauenswürdig und unbedenklich" gewesen ist und ihm die Verhinderung der "angebli... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;
Rechtssatz: Schon das bloße Abstellen eines Fahrzeuges in einer Diplomatenfahrzeugen vorbehaltenen Halteverbotszone läßt es aus zwingenden öffentlichen Interessen (Hinweis E 23.10.1986, 86/02/0114) als geboten erscheinen, von einer Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89a Abs 2 StVO auszugehen und die Entfernung des Fahrzeuges zu ve... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 7 StVO 1960 ein Kostenersatz für die Entfernung eines dem Kennzeichen nach bestimmten, für sie zugelassenen Pkws von seinem Abstellort im 3. Wiener Gemeindebezirk in einem näher umschriebenen Zeitraum vorgeschrieben. In ihrer an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend und be... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden dem Beschwerdeführer die Kosten für die von der Magistratsabteilung 48 am 2. April 1990 um 10.50 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung eines in Wien I, Rauhensteingasse 5, verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen, der Marke und der Type nach bestimmten Pkws in der Höhe von insgesamt S 1.260,-- vorgeschrieben. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verw... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z5;StVO 1960 §24 Abs3 lite;StVO 1960 §89a Abs2;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH ist die Mindestbreite eines Fahrstreifens bei geradem Straßenverlauf mit 2,50 m anzunehmen. § 24 Abs 3 lit e StVO ordnet somit das Parken in Einbahnstraßen derart, daß jedenfalls ein Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben muß, daß ferner primär auf der recht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/16 92/02/0322 2 Stammrechtssatz Einem zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs bestellten und geschulten Organ ist es zuzubilligen, eine Behinderung von Verkehrsteilnehmern richtig zu beobachten (Hinweis E 23.9.1992, 90/03/02... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2 idF 1987/213;VwRallg;
Rechtssatz: GRS wie VwGH E 1990/10/03 89/02/0195 8 Verstärkter Senat European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020042.X03 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;
Rechtssatz: Gemäß § 89a Abs 2 StVO kommt es nur auf die vom entfernten Fahrzeug ausgegangene Verkehrsbeeinträchtigung ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit der Abstellung des Fahrzeuges an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020043.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO die Kosten für die am 29. Juni 1990 um 5.30 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung eines in Wien 3, Czapkagasse 14, verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges vorgeschrieben. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des vorgelegten angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 2. Februar 1993 wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug für eine von der Magistratsabteilung 48 um 11.55 Uhr des 23. Oktober 1991 vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in W, X-Platz gegenüber Nr. n1, verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraf... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a lite;
Rechtssatz: Bei einem Abstand zwischen PKW-Front und Hausmauer von ca 0,7 m bzw zwischen PKW-Heck und Gehsteigrand von ca 0,8 m liegt (hier unter Berücksichtung der Absturzgefahr insbesondere für Rollstuhlfahrer) im Lichte der Besorgnisjudikatur eine Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89a Abs 2 und 2a lit e StVO vor. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a;
Rechtssatz: Die Besorgnis einer Hinderung des Verkehrs wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß den Verkehrteilsnehmern eine andere Routenwahl offensteht, um ihr Ziel zu erreichen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020045.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: GRS wie VwGH E 1990/10/03 89/02/0195 8 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992020319.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer für die am 30. Dezember 1991 vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung eines an einem näher bezeichneten Ort in Wien verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen, der Marke und der Fahrgestellnummer nach bestimmten Kraftfahrzeuges ein Kostenersatz in der Höhe von zusammen S 1.579,-- vorgeschrieben. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwalt... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2 lita idF 1987/213;StVONov 14te; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/16 92/02/0209 2 Stammrechtssatz Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 89a Abs 2 StVO rechtfertigt seit dem Inkrafttreten der 14ten StVO-Novelle der bloße Umstand, daß an dem Kraftfahrzeug keine Kennzeichentafeln angebracht sind, bereits seine Entfernung. ... mehr lesen...