Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. Dezember 1993 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO ein Kostenersatz für die von der Magistratsabteilung 48 am 17. März 1993 um 13.10 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des an einem näher beschriebenen Ort verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges vorgeschrieben. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, der... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 29. Oktober 1993 wurde der Beschwerdeführer unter Berufung auf § 89a Abs. 2, 3 und 7 StVO zur Kostentragung für die Abschleppung seines am 6. Mai 1991 um 16.30 Uhr an einem näher beschriebenen Ort verkehrsbehindernd abgestellten Pkws verpflichtet. Dies im wesentlichen mit der Begründung: , daß der Pkw auf einem Fahrstreifen für Omnibusse des Kraftfahrlinienverkehrs abgestellt gewesen sei. Der ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. Februar 1994 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO der Ersatz von Kosten für die von der Magistratsabteilung 48 am 5. April 1991 um 11.55 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des an einem näher beschriebenen Ort verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges vorgeschrieben. In der Begründung: ging die belangte Behörde zusa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §58 Abs2;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litb;
Rechtssatz: War das Fahrzeug auf einem Fahrstreifen für Omnibusse abgestellt, so war es im Hinblick auf die Vorschrift des § 89a Abs 2a lit b StVO nicht erforderlich, Feststellungen zu den konkreten Umständen des Einzelfalles, wie etwa das Ausmaß der Fahrbahnbreite sowie der zur Verfügung... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lite;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a;
Rechtssatz: Als Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89a Abs 2 StVO kommt auch die Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs dergestalt in Betracht, daß die Benützer eines Massenverkehrsmittels durch die Art der Abstellung eines Fahrzeuges im Haltestellenbereich eines Massenverkehrsmittels beim Aussteigen und Einstei... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a;StVO 1960 §89a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/07/08 94/02/0112 2 Stammrechtssatz War die Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89a Abs 2 StVO bereits zum Zeitpunkt des Abstellens des Fahrzeuges (hier: durch das Hineinragen in die Ladezone) vorhersehbar, entspricht die Vorschreibung des Ersatzes der Kosten der Entfernung... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litd;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/02/0194 2 Stammrechtssatz Werden die Fußgänger durch ein im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder (§ 24 Abs 1 lit d StVO) abgestelltes Fahrzeug gehindert, die Fahrbahn ohne wesentliche Abweichung von der ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Für die Kostenersatzpflicht des Zulassungsbesitzers ist es unerheblich, ob ihm selbst im Hinblick auf die gegebene örtliche Situation (hier: zeitlich befristetes Halteverbot) der (möglicherweise) bevorstehende Eintritt der Voraussetzungen für die Entfernung des Fahrzeuges nach § 89a Abs 2 StVO bekannt war; vielmehr genüg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 15. April 1993 wurde der Beschwerdeführer durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz verpflichtet, die Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung seines an einer näher bezeichneten Örtlichkeit abgestellten, nach Marke, Type und Farbe bestimmten Kraftfahrzeuges ohne behördliches Kennzeichen in der Gesamthöhe von S 2.652,-- binnen zwei Wochen ab Rechtskraft zu bezahlen. In der Begründung: dieses Bescheides wurde im wesen... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2 lita idF 1987/213; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/24 93/02/0017 2 Stammrechtssatz Eine Ausnahme zugunsten von ohne Kennzeichentafeln abgestellten Kraftfahrzeugen, für die ein Wechselkennzeichen zugewiesen wurde, enthält § 89 Abs 2 lit a StVO nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2 lita idF 1987/213; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/16 92/02/0209 2 Stammrechtssatz Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 89a Abs 2 StVO rechtfertigt seit dem Inkrafttreten der 14ten StVO-Novelle der bloße Umstand, daß an dem Kraftfahrzeug keine Kennzeichentafeln angebracht sind, bereits seine Entfernung. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. März 1995 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und Abs. 7a StVO Kosten für die am 8. Mai 1994 um 20.45 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien 19., Neustift am Walde 65, verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges und dessen nachträgliche Aufbewahrung vorgeschrieben. In der Begründung: ging die belangte Behörde auf Grun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §89a Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995020198.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem von der belangten Behörde im Aufsichtswege erlassenen Bescheid vom 13. September 1993 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 2, Abs. 3 und 7 StVO 1960 in Verbindung mit §§ 64 und 67 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz die Kosten für die Abschleppung seines vor dem Haus R-Straße, Linz, verkehrsbehindernd abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges, vorgeschrieben. Entsprechend der Begründung: dieses Bescheides nahm die belangte Behörde ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art89 Abs1;StVO 1960 §43;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs7;VwRallg;
Rechtssatz: Der Vorschrift des § 44 Abs 1 StVO wird nicht Genüge getan, wenn die Straßenverkehrszeichen nicht mit dem zeitlichen Geltungsbereich der Verordnung übereinstimmen. Ist davon auszugehen, daß sich di... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. November 1994 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 89 a Abs. 7 und 7 a StVO für die von der Magistratsabteilung 48 am 3. April 1992 um 13.20 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien IX, Roßauer Lände 9, verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges, ein Kostenersatz von insgesamt 1.289 S vorgeschrieben. In der Begründung: ging die be... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;
Rechtssatz: Es ist rechtswidrig eine Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89a Abs 2 StVO davon abzuleiten, daß das abgestellte Fahrzeug die Zufahrt für angeblich "Berechtigte" hindert. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995020086.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO 1960 der Ersatz der Kosten der am 13. März 1992, 18.05 Uhr, erfolgten Entfernung und anschließenden Aufbewahrung eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws von seinem Abstellort im 1. Wiener Gemeindebezirk vorgeschrieben. In ihrer an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a lite;
Rechtssatz: Ist bei einer Garageneinfahrt oder Grundstückseinfahrt eine Benützung nicht völlig auszuschließen, liegt eine begründete Besorgnis einer Hinderung iSd § 89a Abs 2 und § 89a Abs2a lit c StVO vor (Hinweis E 31.3.1993, 92/02/0319). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:199... mehr lesen...
Mit dem im Devolutionswege ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. November 1994 wurde der Beschwerdeführerin unter Berufung auf § 89a Abs. 7 und Abs. 7a StVO in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien vom 14. April 1978, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 17/1978, für die von der Magistratsabteilung 48 am 26. November 1991 um 0.40 Uhr vorgenomme Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des an einem näher beschriebenen Ort verkehrsbeeinträchtige... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §59 Abs1;StVO 1960 §89a Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/29 91/03/0260 2 Stammrechtssatz Gegenstand des Spruches eines Kostenvorschreibungsbescheides iSd § 89a Abs 2 StVO ist allein die Zahlungsverpflichtung einer bestimmten Person gegenüber einer bestimmten Gebietskörperschaft innerhalb bestimmter Frist (Hinweis E 2.12.19... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Juni 1994 wurde dem Beschwerdeführer unter Berufung auf § 89a Abs. 7 und 7a StVO in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien vom 14. April 1978, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 17/1978, die Zahlung der Kosten für die von der Magistratsabteilung 48 am 1. Dezember 1992 um 14.05 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung eines in Wien 8, Landesgerichtsstraße, Hauptfahr... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Eine Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89a Abs 2 StVO liegt auch dann vor, wenn am Abstellort ein Halteverbot und Parkverbot für Fahrzeuge aller Art bestanden hat. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020354.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO 1960 der Ersatz der Kosten der am 8. Februar 1993, 23.05 Uhr, erfolgten Entfernung des dem Kennzeichen nach bestimmten, für sie zugelassenen PKW"s von seinem Abstellort vorgeschrieben wurde. In ihrer an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht die Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a;
Rechtssatz: Unter dem nach § 89a StVO gegen Beeinträchtigungen geschützten Verkehr ist auch der ruhende Verkehr zu verstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020289.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z13b;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/05 90/18/0176 4 Stammrechtssatz Besteht eine Halteverbotszone und Parkverbotszone mit einer Ausnahme zugunsten von Polizeifahrzeugen, so sind Feststellungen über eine konkrete Behinderung von Polizeifahrzeugen durch ein abgestelltes Fahrzeug entbehrlich (Hinwei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 StVO 1960 der Ersatz der Kosten der am 16. April 1993 um 10.35 Uhr erfolgten Entfernung eines für ihn zugelassenen Pkws von einem Abstellort sowie der anschließenden Aufbewahrung dieses Kraftfahrzeuges in der Höhe von S 1.289,-- vorgeschrieben. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtene... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: War die Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89a Abs 2 StVO bereits zum Zeitpunkt des Abstellens des Fahrzeuges (hier: durch das Hineinragen in die Ladezone) vorhersehbar, entspricht die Vorschreibung des Ersatzes der Kosten der Entfernung dem § 89a Abs 7 StVO. European Case La... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Eine gesetzmäßig verordnete und kundgemachte Ladezone ist ZUR GÄNZE für ihre bestimmungsgemäße Verwendung freizuhalten (Hinweis E 26.7.1981, 81/02/0077, E 27.2.1992, 92/02/0037). Sie darf auch nicht gleichsam "zentimeterweise" von nicht berechtigten Fahrzeugen in der Weise verkleinert werden, da... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. Oktober 1993 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 7 und Abs. 7a StVO 1960 für die am 27. Mai 1992 um 21.00 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des an einem näher bezeichneten Ort in Wien verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen und der Marke nach bestimmten, für sie zugelassenen Kraftfahrzeuges ein Kostenersatz in der Höhe von insgesamt S 1.318,-- vorgeschrieb... mehr lesen...