RS Vwgh 1990/12/19 90/02/0099

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Veröffentlicht am 19.12.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §52 lita Z13b;
StVO 1960 §89a Abs2;
StVO 1960 §89a Abs2a;

Rechtssatz

Ein im Halteverbot mit der Zusatztafel "Ausgenommen Zustelldienste" erlaubterweise abgestelltes Fahrzeug darf nicht abgeschleppt werden, wenn an Ort und Stelle eindeutig zu erkennen ist, daß ein objektiv verkehrswidriges Verhalten nicht als Ursache für die Verkehrsbeeinträchtigung gilt (Hinweis B 13.4.1984, 83/02/0287).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020099.X04

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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