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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §52 lita Z13b;Rechtssatz
Ein im Halteverbot mit der Zusatztafel "Ausgenommen Zustelldienste" erlaubterweise abgestelltes Fahrzeug darf nicht abgeschleppt werden, wenn an Ort und Stelle eindeutig zu erkennen ist, daß ein objektiv verkehrswidriges Verhalten nicht als Ursache für die Verkehrsbeeinträchtigung gilt (Hinweis B 13.4.1984, 83/02/0287).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020099.X04Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010